Die Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangen Diskussionen auf einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge und Asylbewerber geeinigt. Das teilten die Bundestagsfraktionen von SPD, Grünen und FDP mit.
In der Formulierungshilfe heißt es, die Bezahlkarte stelle ein taugliches Mittel dar, um beispielsweise Geldzahlungen an Schleuser zu unterbinden. Außerdem wird darin festgehalten, dass die Leistungsbehörden selbst entscheiden können, wieviel Bargeld die Karteninhaber innerhalb eines bestimmten Zeitraums abheben können. Damit werde "den individuellen Bedürfnissen und Umständen vor Ort" Rechnung getragen. "Die Regelung ermöglicht den Leistungsbehörden auch im Rahmen der Ermessensausübung Umstände zu berücksichtigen, aufgrund derer der Einsatz einer Bezahlkarte im Einzelfall nicht zweckmäßig erscheint", heißt es im Entwurf weiter.
Mit der Bezahlkarte kommt die Bundesregierung einem Wunsch der Länder nach
Das Kabinett hatte am 1. März für den Gesetzesvorschlag von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) gestimmt, um damit die geplante Bezahlkarte für Asylbewerber mit einem Bundesgesetz abzusichern. Damit kam die Bundesregierung einem Wunsch der Länder nach. Wann der Gesetzentwurf im Bundestag verabschiedet werden kann, blieb jedoch lange unklar – auch weil die Grünen zunächst noch einige praktische Fragen geklärt wissen wollten. Mit dem nun erzielten Kompromiss zeigten sie sich zufrieden.
"Das Taschengeld für den Schulausflug, das Busticket, um zum Ausbildungsplatz zu kommen, der Strom- oder Internetanschluss - all das muss bei der Einführung von Bezahlkarten vor Ort garantiert werden", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Andreas Audretsch. FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler sagte, die Länder hätten nun die Möglichkeit, ihren Beitrag zu einer "neuen Migrations-Realpolitik zu leisten, indem sie einen der wesentlichen Pull-Faktoren für irreguläre Einwanderung ausschalten".
(dpa)