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Altersvorsorge: Muss die junge Generation für die Renten bezahlen?

Altersvorsorge

Muss die junge Generation für die Renten bezahlen?

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    SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil bezeichnet das Rentenpaket als Faktor für soziale Sicherheit, die Opposition kritisiert es als ungerecht.
    SPD-Arbeitsminister Hubertus Heil bezeichnet das Rentenpaket als Faktor für soziale Sicherheit, die Opposition kritisiert es als ungerecht. Foto: Bernd Jutrczenka, dpa

    Mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD hat der Bundestag das milliardenschwere Rentenpaket von der Koalition verabschiedet.

    Werden die Kosten der jüngeren Generation aufgebürdet?

    Die Opposition kritisiert das Rentenpaket scharf, weil es das Prinzip der Generationengerechtigkeit verletze. Durch die Reformen kämen vor allem auf die späteren Generationen hohe Kosten zu, sagt der FDP-Rentenexperte Johannes Vogel. Das sieht auch Marcel Fratzscher, der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, so: „Die junge Generation wird von der doppelten Haltelinie nichts haben, die bezahlt sie nur.“ Ähnlich argumentieren Steuerzahlerbund und Arbeitgeberverbände. „Allein bis 2030 würden die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zu Mehrausgaben von über 75 Milliarden für die gesetzliche Rentenversicherung führen“,so die Arbeitgeber. Allein die Zusage, bis 2025 das Rentenniveau bei 48 zu halten, könne zweistellige Milliardenbeträge kosten, wenn sich die Konjunktur verschlechtere.

    Was ändert sich bei der Erwerbsminderungsrente?

    Wer wegen eines Unfalls oder Krankheit vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheidet, muss erhebliche Abschläge bei der Rente in Kauf nehmen. Bislang wurden die

    Wie werden Geringverdiener bessergestellt?

    Geringverdiener müssen künftig erst ab einem Monatseinkommen von 1300 Euro die vollen Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, bislang waren es 850 Euro. Zudem führen die verringerten Rentenbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen. Davon profitieren bis zu 3,5 Millionen Beschäftigte.

    Was hat es mit der doppelten Haltelinie auf sich?

    Nach dem Beschluss der Großen Koalition darf das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 nicht unter den derzeitigen Stand von 48 Prozent sinken, gleichzeitig darf der Beitrag zur gesetzlichen Versicherung, der derzeit bei 18,6 Prozent liegt, nicht über die 20-Prozent-Marke klettern. Um diese beiden Linien einhalten zu können, wird im Bundeshaushalt in den Jahren 2021 bis 2024 ein „Demografiefonds“ mit jährlich zwei Milliarden Euro aufgebaut, der die Beitragsobergrenze auch im Fall unvorhergesehener Entwicklungen absichert.

    Was passiert nach 2025?

    Das ist völlig offen. Die Bundesregierung hat eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die bis zum Frühjahr 2020 ein Konzept für die langfristige Sicherung der gesetzlichen Rente vorlegen soll. Denn die geburtenstarken Jahrgänge der späten 1950er und frühen 1960er Jahre nähern sich der Altersgrenze. Zwischen 2018 und 2031 werden rund ein Drittel der derzeit Erwerbstätigen aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden und ihre Rente beziehen. Um eine Explosion der Beitragssätze zu verhindern, muss der Steuerzuschuss zur Rentenversicherung stark steigen.

    Was tut sich bei der Mütterrente?

    Mütter, die nach 1992 ein Kind auf die Welt gebracht haben, bekommen dafür bei der Berechnung ihrer Rente drei Entgeltpunkte gutgeschrieben - das sind 96,06 Euro pro Kind pro Monat. Bei älteren Müttern hingegen waren es lediglich zwei Entgeltpunkte. Nun kommt ein weiterer halber Punkt hinzu, womit sich die Rente pro Kind und Monat auf 80,04 Euro erhöht wird. Betroffen von der Steigerung sind rund zehn Millionen Mütter, die Kosten belaufen sich nach Angaben der Rentenversicherung auf rund 3,85 Milliarden Euro, die aus den Rücklagen der Versicherung aufgebracht werden.

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