Es ist wohl das populärste Amt in der deutschen Politik: Seit Gründung der Bundesrepublik 1949 hat der Bundeskanzler die Regierungsgeschäfte inne. Sein Sitz ist das Kanzleramt im Berliner Regierungsviertel. Er gilt als mächtigster politischer Amtsträger in Deutschland.
Zugleich ist es eine besondere Ehre, diese Position innehaben zu dürfen, sie ist aber auch mit viel Verantwortung verbunden. Wir wollen uns einmal anschauen, welche Bundeskanzler die politischen Geschicke in Deutschland bereits gelenkt haben.
Alle Bundeskanzler von Deutschland: Liste
Seit dem 8. Dezember 2021 amtiert Olaf Scholz als Bundeskanzler und Kopf einer Regierung aus SPD, Grünen und FDP. Hier folgt die Liste seiner Vorgänger:
- Konrad Adenauer (CDU, 15. September 1949 bis 16. Oktober 1963)
- Ludwig Erhard (CDU, 16. Oktober 1963 bis 1. Dezember 1966)
- Kurt Georg Kiesinger (CDU, 1. Dezember 1966 bis 21. Oktober 1969)
- Willy Brandt (SPD, 21. Oktober 1969 bis 7. Mai 1974)
- Walter Scheel (FDP, geschäftsführend vom 7. Mai 1974 bis 16. Mai 1974)
- Helmut Schmidt (SPD, 16. Mai 1974 bis 1. Oktober 1982)
- Helmut Kohl (CDU, 1. Oktober 1982 bis 27. Oktober 1998)
- Gerhard Schröder (SPD, 27. Oktober 1998 bis 22. November 2005)
- Angela Merkel (CDU, 22. November 2005 bis 8. Dezember 2021)
Wie wird der Bundeskanzler gewählt?
Die Wahl des Bundeskanzlers ist im Normalfall an die Bundestagswahl geknüpft. Auf der entsprechenden Website wird auf Artikel 63 des Grundgesetzes verwiesen. Dort heißt es: "Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt."
Und weiter: "Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen." Im ersten Wahlgang benötigt ein Kandidat also die absolute Mehrheit der Abgeordnetenstimmen, die sogenannte "Kanzlermehrheit".
Kommt keine Mehrheit zustande, bleiben 14 Tage Zeit, um einen anderen Kandidaten zu wählen. Auch in dieser zweiten Wahlphase ist die absolute Mehrheit der Stimmen nötig. Es gibt dabei keine Begrenzung der Anzahl der Wahlgänge.
In der direkt anschließenden dritten Wahlphase genügt die relative Mehrheit, also die meisten Stimmen unter allen Kandidaten. Erreicht ein Kandidat die absolute Mehrheit, muss ihn der Bundespräsident binnen sieben Tagen zum Bundeskanzler ernennen. Im Falle einer relativen Mehrheit bleibt dem Bundespräsidenten daneben auch die Möglichkeit, den Bundestag binnen sieben Tagen aufzulösen.
Gewählt wird der Bundeskanzler also von den Abgeordneten des Bundestages und nicht von den Wählern. Daher wird von einer indirekten Wahl gesprochen.
Wie lange kann der Bundeskanzler im Amt bleiben?
Der Amtszeit wird vom Gesetz keine Grenze gesetzt. Der Bundeskanzler kann sich theoretisch also immer wiederwählen lassen. Dem entgegen steht die nach jeder Bundestagswahl veränderte Zusammensetzung des Parlaments. Die Amtszeit kann mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags enden oder infolge eines erfolgreichen Misstrauensvotums durch das Parlament.
Welche Voraussetzungen gibt es für das Bundeskanzler-Amt?
Bundeskanzler können nur Personen werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Dagegen ist ein Mandat im Bundestag nicht nötig.
Welche Hauptaufgaben hat der Bundeskanzler?
In Artikel 65 des Grundgesetzes steht: "Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung." Hier wird demnach von Richtlinienkompetenz gesprochen. Innerhalb dieser Richtlinien tragen die Minister des Kabinetts Verantwortung für ihren jeweiligen Bereich.
Weiter heißt es: "Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte (die der Bundesregierung, d. Red.) nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung." Hier geht es um die Regierungsverantwortung. Auf der Website des Kanzleramtes wird darauf verwiesen, dass der Bundeskanzler "an die Absprachen mit den Regierungspartnern gebunden (sei), will er das Bündnis nicht unnötig belasten".
Artikel 69 des Grundgesetzes bestimmt, dass der Bundeskanzler einen seiner Minister zu seinem Stellvertreter ernennen muss. Zudem legt Artikel 115b des Grundgesetzes fest, dass der Regierungschef im Verteidigungsfall "die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte" übernimmt.