Die AfD könnte schon bald als "gesichert extremistische Bestrebung" eingestuft werden. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, ist ein entsprechendes Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz weitgehend fertiggestellt. Neben der bereits bekannten Einschätzung der Behörde zu Rassismus und Autoritarismus enthalte es mit dem "Verhältnis zu Russland" einen weiteren Punkt. Der Verfassungsschutz hat das weder bestätigt noch dementiert. Das Vorliegen einer "gesichert extremistischen Bestrebung" ist nach dem Prüf- sowie dem Verdachtsfall die dritte und höchste Kategorie.
AfD 2021 als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" eingestuft
Im März 2021 hatte er die Gesamtpartei als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" eingestuft. Diese Einschätzung wurde etwa ein Jahr später in erster Instanz durch das Verwaltungsgericht Köln bestätigt. Nachdem die AfD sich dagegen juristisch zur Wehr setzte, läuft aktuell noch ein Verfahren beim Oberverwaltungsgericht in Münster. Für Mitte März ist eine mündliche Verhandlung geplant.
Der Verfassungsschutz prüft bei einem Verdachtsfall üblicherweise nach zwei Jahren, ob sich der Verdacht erhärtet hat oder nicht. Im Fall der AfD ist allerdings zu erwarten, dass diese Entscheidung erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens fallen wird. Für Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang befinde sich die Partei kontinuierlich auf dem Weg "nach rechtsaußen".
Wo gelten AfD-Landesverbände als "Verdachtsfall" und "gesichert rechtsextrem"
Die AfD ist nicht nur auf Bundesebene als "rechtsextremistischer Verdachtsfall" eingestuft. Auch die Landesverbände in diesen Bundesländern führen die Partei als Verdachtsfall:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Niedersachsen
In diesen Bundesländern hat der Landesverfassungsschutz zusätzlich die Landesverbände der AfD schon als "gesichert rechtsextreme Bestrebung" eingestuft und beobachtet:
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Prüffall, Verdachtsfall gesichert: Was bedeuten Einstufungen der AfD?
Der Verfassungsschutz kann als Prüffall zunächst jede Partei, Organisation oder Person beobachten. Dabei werden intern alle öffentlich einsehbaren Informationen, die dafür oder dagegen sprechen, dass die Vereinigung verfassungsfeindlich sein könnte, gesammelt.
Wurde aus einem Prüffall ein Verdachtsfall, darf der Verfassungsschutz erste nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung einsetzen, V-Männer in ihren Reihen anwerben – also Informanten aus dem Umfeld der AfD. Außerdem kann sie Personen observieren oder auch, sofern noch weitere Voraussetzungen erfüllt sind, die Telekommunikation überwachen.
Als "gesichert rechtsextreme Bewegung" kann der Verfassungsschutz die AfD erst einstufen, wenn Gewissheit besteht. Verfassungsschützer dürfen weiterhin nachrichtendienstliche Beobachtungen anstellen, solange diese weiterhin "verhältnismäßig" sind.