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AfD in Bayern: Verfassungsschutz darf Partei beobachten

Gericht

Verfassungsschutz darf AfD in Bayern als Partei beobachten

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    Die AfD in Bayern darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
    Die AfD in Bayern darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Foto: Carsten Koall, dpa

    Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München in einem Eilverfahren gut drei Wochen vor der Landtagswahl entschieden, wie das Gericht am Freitag mitteilte. 

    Verfassungsschutz sieht Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD

    Der Verfassungsschutz gehe davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD bestünden, so der Verwaltungsgerichtshof. Die AfD legte Beschwerde ein, die aber im Eilverfahren zurückgewiesen wurde.

    Im Juni 2022 hatte das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl aus öffentlichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Es wollte herausfinden, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei entwickle. 

    Der AfD-Landesverband erhob Klage gegen diese Beobachtung und die Information der Öffentlichkeit. Der Landesverband begründete dies mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien. Doch das Münchner Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag im April in erster Instanz ab. Daraufhin erhob der AfD-Landesverband Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof. 

    Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten: Antrag der AfD zurückgewiesen

    Doch auch in dieser Instanz wiesen die Richter den Antrag der AfD zurück. "Das LfV gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei bestünden. Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung 'Der Flügel' angehörten, sowie aus bekannt gewordenen 'Umsturzfantasien' von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands", teilte das Gericht mit. 

    Weiter hieß es in der Mitteilung des Gerichts: "Zahlreiche Anhänger des ehemaligen 'Flügels' würden ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der AfD 'Junge Alternative' einen mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren völkischen Volksbegriff vertreten." Es gebe zudem zahlreiche Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße.

    Thüringens AfD-Vorsitzender Höcke muss wegen NS-Vokabular vor Gericht

    Erst am Mittwoch wurde bekannt, dass das Landgericht Halle eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Thüringens AfD-Vorsitzenden Björn Höcke zugelassen hat. Der 51-Jährige muss sich wegen des Vorwurfs der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.

    Höcke soll in einer Rede im Sommer 2021 in Merseburg eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet haben. Er soll damals gesagt haben: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland." In einer Mitteilung des Gerichts heißt es, Höcke habe gewusst, "dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der (AZ/dpa)

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