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Nach Vertreibungsplänen: Debatte um AfD-Verbot nimmt Fahrt auf

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    Eine aktuelle Umfrage sieht die AfD bundesweit derzeit bei 24 Prozent.
    Eine aktuelle Umfrage sieht die AfD bundesweit derzeit bei 24 Prozent. Foto: Daniel Karmann, dpa

    Nach einem umstrittenen Treffen von AfD-Politikern mit Aktivisten aus der extrem rechten Szene werden die Rufe nach einem Verbot der AfD lauter. „Die AfD ist eine Gefahr für unsere Demokratie“, betonte die Fraktionsvorsitzende der Grünen im bayerischen Landtag, Katharina Schulze, gegenüber unserer Redaktion. Ein Parteienverbot zu prüfen, halte sie daher für sinnvoll und notwendig. „Wenn wir eines aus der Geschichte gelernt haben, dann, dass man frühzeitig handeln muss, um unsere Demokratie zu schützen.“

    Der ehemalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz, sieht nach den jüngsten Vorfällen Rückenwind für ein mögliches AfD-Verbot. „Das ist eine Nazi-Partei, die die freiheitliche demokratische Grundordnung offen infrage stellt.“ Wanderwitz stellt seit geraumer Zeit eine Radikalisierung innerhalb der AfD fest. „Die Basis zwingt die Mandatsträger, immer radikaler aufzutreten.“ Der CDU-Abgeordnete will erreichen, dass der Bundestag einen Antrag an das Bundesverfassungsgericht auf den Weg bringt, die AfD zu verbieten.

    Bei dem Treffen in Potsdam, an dem im November auch zwei Vertreter der CDU-nahen Werteunion teilnahmen, war diskutiert worden, wie Ausländer und Deutsche mit Migrationshintergrund zum Verlassen des Landes gedrängt werden könnten. Ideen zu dieser „Remigration“ hatte der Österreicher Martin Sellner vorgestellt, der Taktgeber der rechtsextremen Identitären Bewegung. Das Bundesamt für Verfassungsschutz weist bereits seit Längerem auf starke verfassungsfeindliche Strömungen in der AfD hin, deren deren Einfluss zunehme.

    Debatte um AfD: Wann kann eine Partei in Deutschland verboten werden?

    Eine Partei kann verboten werden, wenn sie aktiv-kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgeht und gewisse Erfolgsaussichten hat. Beantragt werden kann ein Verbot beim Bundesverfassungsgericht von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Geglückt ist dies zuletzt 1956 mit dem Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands. Zwei Versuche, die rechtsextreme NPD zu verbieten, scheiterten in den Jahren 2003 und 2017.

    Der Fraktionschef der CSU im Landtag, Klaus Holetschek, sieht ein Verbotsverfahren auch jetzt skeptisch: „Ein Verbot bleibt verfassungsrechtlich schwierig“, sagte er unserer Redaktion. „Der bessere Weg ist: Wir müssen das Vertrauen der Menschen wieder gewinnen, das durch das Versagen der Ampel verloren gegangen ist.“ Dazu seien eine gute eigene Politik und schnelle Lösungen nötig, vor allem in der Migrationsfrage. „Dann wird die AfD auch ohne Verbot überflüssig werden.“ Genau hinsehen müsse man jedoch bei ihrer Jugendorganisation, sagte Holetschek. „Hier wächst der Keim für rechtsradikales Gedankengut.“

    Umfrage sieht AfD derzeit erstmals bei 24 Prozent

    Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) stellte sich in einem Statement schützend vor Menschen mit Migrationshintergrund. Mit Blick auf die AfD sieht er auch die Behörden in der Pflicht. „Wer sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, ist ein Fall für unseren Verfassungsschutz und die Justiz“, betonte er. „Dass wir aus der Geschichte lernen, das ist kein bloßes Lippenbekenntnis. Demokratinnen und Demokraten müssen zusammenstehen.“

    Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts sieht die AfD zum ersten Mal bei 24 Prozent. „Wir erleben das Ende des deutschen Sonderweges“, sagt der Politikwissenschaftler Ivan Krastev im Gespräch mit unserer Redaktion. „Wegen seiner Geschichte war Rechtsextremismus in Deutschland einfach nicht akzeptabel. Das gehört wie das Wirtschaftswunder zur deutschen Nachkriegsidentität. Nun ändert sich das wie überall in Europa.“ (mit dpa).

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