Hunderttausende vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrer können sich nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes neue Hoffnung auf Schadenersatz machen. Der sogenannte "Diesel-Senat" hat nach einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes die Voraussetzungen dafür neu ausgerichtet.
Claus Goldenstein, der mit seiner Kanzlei zehntausende Verbraucher im Abgasskandal vertritt, erklärt im Gespräch mit unserer Redaktion, was das heißt: "Bis zuletzt mussten die Halter von illegal manipulierten Fahrzeugen vor deutschen Zivilgerichten beweisen, dass sie auf sittenwidrige beziehungsweise vorsätzliche Weise geschädigt wurden, um eine finanzielle Entschädigung wegen des Betrugs zu erhalten. Dazu war es beispielsweise nötig, zu belegen, dass die Manipulationen in der Führungsetage des jeweiligen Herstellers angeordnet oder zumindest wissentlich geduldet wurden.
Diesel-Skandal: Künftig Entschädigung in Höhe von fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises
Diese Informationen haben viele Autobauer allerdings bis heute erfolgreich unter Verschluss gehalten. Künftig können dadurch keine Klagen mehr abgewehrt werden, denn nun reicht im Prinzip der Nachweis des Vorhandenseins einer illegalen Abschalteinrichtung aus, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen." Die verantwortlichen Hersteller, erklärt Goldenstein weiter, könnten verbraucherfreundliche Urteile in diesem Fall nur verhindern, wenn die jeweilige Abschalteinrichtung während des Zulassungsprozesses offengelegt wurde. Heißt: "In der Praxis senkt das die Hürden für erfolgreiche Abgasskandal-Klagen enorm."
Halter fraglicher Dieselfahrzeuge könnten künftig eine Entschädigung in Höhe von fünf bis 15 Prozent des ursprünglich gezahlten Kaufpreises durchsetzen und ihren Wagen behalten – abhängig allerdings von den bereits mit dem Auto gefahrenen Kilometern. Goldenstein rechnet vor: "Für ein Fahrzeug, das ursprünglich 50.000 Euro gekostet und 100.000 Kilometer auf dem Tacho hat, lassen sich in Zukunft beispielsweise zwischen 1667 und 5000 Euro durchsetzen."
Aus Karlsruhe heißt es: "Stellt der Tatrichter das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung fest, muss der Fahrzeughersteller darlegen und beweisen, dass er bei der Ausgabe der Übereinstimmungsbescheinigung weder vorsätzlich gehandelt noch fahrlässig verkannt hat, dass das Kraftfahrzeug den unionsrechtlichen Vorgaben nicht entspricht."
Diesel-Kläger: Deutsche Umwelthilfe hält den BGH-Entscheid für "überfällig"
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, bewertete den Karlsruher BGH-Entscheid im Gespräch mit unserer Redaktion als "überfällig". Der Umweltschützer sagte: "Es ist einfach peinlich, dass in Deutschland rund zehn Millionen Betroffene auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof warten müssen, damit der BGH seine Rechtsprechung überdenkt." Für die Verbraucher sei es schwierig gewesen, den Aktiv-Nachweis zu erbringen, dass ein Hersteller absichtlich gehandelt habe. "Nun ist klar: Betrug ist Betrug." Die Deutsche Umwelthilfe setzt sich seit sieben Jahren auf dem Klageweg für die Rechte der im Abgasskandal geprellten Dieselfahrer ein.
Klar ist auch: Auf die deutschen Gerichte rollt eine neue Klagewelle zu. Dabei sind diese ohnehin seit Jahren durch die aus dem Abgas-Skandal resultierenden Verfahren belastet. 2100 sind allein beim Bundesgerichtshof noch offen. Und nach einer Umfrage der Deutschen Richterzeitung haben die Oberlandesgerichte 2022 mehr als 28.500 Dieselverfahren erreicht.