Olaf Glaeseker, der frühere Sprecher und Vertraute des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff, muss sich gemeinsam mit dem Party-Manager Manfred Schmidt wegen Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit verantworten, wie die Staatsanwaltschaft Hannover am Mittwoch mitteilte.
Entscheidung über Klage gegen Christian Wulff fällt bald
Auf Anfrage teilte die Behörde mit, dass "in den nächsten Wochen" auch die Entscheidung fällt, ob der ehemalige Bundespräsident Wulff selbst und der Filmemacher David Groenewold wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung angeklagt werden. Groenewold soll Hotelaufenthalte von Wulff bezahlt haben. Die Einleitung förmlicher Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft löste im Februar vergangenen Jahres den Rücktritt von Wulff aus.
Während es im Falle Wulff um Beträge bestenfalls im niedrigen Tausenderbereich geht, nannte die Staatsanwaltschaft im Falle Glaeseker jetzt große Zahlen. Nach Überzeugung der Ermittler hatte Glaeseker in den Jahren 2007 bis 2009 in drei Fällen als niedersächsischer Regierungssprecher die Durchführung und Finanzierung der von Schmidt kommerziell ausgerichteten Veranstaltungen mit dem Namen Nord-Süd-Dialog "gefällig gefördert".
Olaf Glaeseker soll über 650.000 Sponsoren-Euros eingeworben haben
Glaeseker soll verabredungsgemäß für die drei Veranstaltungen wenigstens 650.000 Euro Sponsorengelder eingeworben und Schmidt bei Vertragsverhandlungen unterstützt haben.
"Als Belohnung für seine Gefälligkeiten" habe Glaeseker von Schmidt neun unentgeltliche Urlaubsaufenthalte in dessen Feriendomizilen in Frankreich und Spanien sowie 19 Freiflüge im Gesamtwert von 12.000 Euro erhalten, rechnete die Staatsanwaltschaft weiter vor. An den drei Veranstaltungen verdiente Schmidt laut Staatsanwaltschaft über eine Million Euro bei einer Umsatzrendite "von etwa 50 Prozent".
Über die Zulassung der Anklage gegen Glaeseker muss jetzt das Landgericht Hannover entscheiden.
Anklageschrift umfasst 134 Seiten
Die Anklageschrift umfasst 134 Seiten, aufgeführt werden 47 Zeugen und 53 Aktenordner sowie zahlreiche elektronische Dateien. Der Strafrahmen für Bestechung und Bestechlichkeit reicht in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren Haft. AFP, AZ