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Würzburg: Die Wut des Autobahnschützen

Würzburg

Die Wut des Autobahnschützen

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    Der Autobahnschütze Michael K. wurde zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.
    Der Autobahnschütze Michael K. wurde zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

    In den nächsten Jahren wird Michael K. höchstens noch mit Papierkügelchen auf andere Menschen schießen können. Eine Strafkammer des Landgerichts Würzburg um den Vorsitzenden Richter Burkhard Pöpperl schickt den 58-jährigen Lkw-Fahrer für zehneinhalb Jahre ins Gefängnis. K. biss sich auf die Unterlippe, als er am Donnerstag das Urteil hörte, sonst vermied er jede Regung.

    Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass er jener tückische Autobahnschütze ist, der innerhalb von vier Jahren 762 Mal willkürlich auf deutschen Fernstraßen auf andere Verkehrsteilnehmer schoss, und sprach ihn des vierfachen versuchten Mordes, der gefährlichen Körperverletzung und des vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig.

    Würde man die Summe der Einzelstrafen, die das Gericht dafür als angemessen betrachtet, zusammenzählen, käme man laut Pöpperl auf 171 Jahre und neun Monate Gefängnis. Mit diesem Rechenexempel machte der Richter das ungeheure Ausmaß „einer in der Geschichte der Bundesrepublik einmaligen Serie“ von Straftaten deutlich. K. habe mit dem Leben tausender von Menschen „russisches Roulette“ gespielt, als er ohne Rücksicht auf die Folgen zuletzt mit einer großkalibrigen Pistole über mehrere Fahrspuren in den Gegenverkehr schoss. K. beteuert, immer nur auf die Ladung von Autotransportern gezielt zu haben, nie auf Menschen.

    Aber ein zufälliger Treffer – wie Ende 2009 bei Würzburg – hätte einen Massenunfall verursachen können. „Jedem einigermaßen intelligenten Menschen hätte klar sein müssen, dass die gefährlichen Schüsse jederzeit tödliche Folgen für völlig Unbeteiligte hätten haben können“, unterstrich der Vorsitzende in der einstündigen Urteilsbegründung.

    Autobahnschütze verlor über 20 Kilo in der Untersuchungshaft

    Würde man die Anklage nicht kennen, könnte man Michael K. mögen: Gemächlich schiebt er sich in den Gerichtssaal. Er agiert mit bedächtigen Bewegungen, ist still und höflich. In der Untersuchungshaft hat der 58-Jährige weit über 20 Kilo verloren. Aber er verfügt noch immer über eine Präsenz, als sei er ein Bruder des Schauspielers Ottfried Fischer mit Schnauzbart, Ohrring und Freizeitkleidung. Der Fernfahrer strahlt eine trügerische Gemütlichkeit aus, als sei er selbst ein „Brummi“ wie jene, die er fuhr.

    K. mustert all die Menschen, die seinetwegen den Gerichtssaal bis zum letzten Platz gefüllt haben. „Das Bundeskriminalamt ist auch da“, murmelt er dem Verteidiger zu, als er unter den Zuschauern den Leiter der Ermittlungen erkennt. Er gibt stets selbst dem Staatsanwalt die Hand zum „Guten Morgen“, obwohl der zwölf Jahre Haft für vierfachen versuchten Mord gefordert hatte. „Der Oberstaatsanwalt tut auch nur seine Pflicht“, war der Kommentar des Mannes, der in sich zu ruhen scheint.

    Und doch schlummert in Michael K. ein gefährlicher Trieb: Wenn der übermächtig wurde, griff K. sich eine Schusswaffe aus seinem Versteck, steuerte mit einer Hand, feuerte mit der anderen bei voller Fahrt aus dem Führerhaus auf überholende oder entgegenkommende Autotransporter, auf die er eine nicht zu zügelnde Wut hatte. Der nach eigener Einschätzung sichere Schütze zielte nach eigenen Angaben immer nur auf die hintersten Autos auf der Ladefläche von Autotransportern oder Lkw, manchmal mehrfach auf den gleichen.

    Die jahrelange Suche der Polizei nach dem Autobahnschützen

    Die Schüsse auf deutschen Autobahnen blieben über mehrere Jahre ein Rätsel, obwohl die Polizei mit großem Aufwand ermittelte. Eine Chronologie des Falls:

    Juli 2008 Der erste Beschuss eines Autotransporters wird festgestellt, bis Ende des Jahres werden neun Fälle bekannt.

    Anfang 2009 Die Fallzahlen steigen deutlich.

    August 2009 Das Bundeskriminalamt richtet die „AG Transporter“ ein, um die Polizeiarbeit zu koordinieren. Bislang sind 127 Fälle bekannt.

    10. November 2009 Auf der Autobahn 3 bei Würzburg schlägt eine Kugel durch die Fahrerscheibe des Autos einer Geschäftsfrau. Die 40-Jährige wird von Projektilsplittern in den Hals getroffen und lebensgefährlich verletzt. Bundesweit sind schon 248 Fälle bekannt. Ob es in allen Fällen einen Zusammenhang gibt, ist unklar.

    1. Februar 2010 Als zwei Männer mit ihrem Kleintransporter einen Autotransporter überholen wollen, trifft ein Schuss die Scheibe der Fahrertür. Das Projektil tritt durch das Beifahrerfenster wieder aus. Die Insassen erleiden Schnittverletzungen vom splitternden Glas.

    Juli 2011 Die Ermittler lassen an Tankstellen und Raststätten entlang der betroffenen Routen Fahndungsplakate anbringen und loben eine Belohnung in Höhe von 27 000 Euro aus.

    Juni 2012 Der Täter verwendet erstmals statt einer Kleinkaliberwaffe eine Pistole des gefährlicheren Kalibers neun Millimeter.

    Oktober 2012 Das BKA richtet die Sonderkommission „Transporter“ ein. Unter Federführung der Bundesbehörde ermitteln Polizisten aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

    20. November 2012 Mittlerweile sind mehr als 700 Fälle bekannt. BKA-Präsident Jörg Ziercke warnt in einer Pressekonferenz: „Wir müssen diese Tatserie stoppen, bevor Schlimmeres passiert.“ Die Belohnung wird auf 100 000 Euro erhöht.

    3. Dezember 2012 Die Ermittler beginnen, an sieben Autobahnabschnitten automatisch Kennzeichen zu erfassen und diese auszuwerten, wenn in der fraglichen Zeit Schüsse fallen.

    April 2013 Bei einer Serie von Schüssen ist klar, dass der Lastwagen des Täters binnen 18 Minuten eine Kamera passiert haben muss. Das führt die Beamten auf die Spur eines Fernfahrers aus der Eifel.

    23. Juni 2013 Polizisten nehmen den Tatverdächtigen in seinem Wohnort in der Eifel fest. Die Fahnder finden in einer Hecke zwei Waffen sowie mehrere 100 Schuss Munition. Der Mann gibt die Schüsse zu.

    11. August 2014 Unter großem öffentlichen Interesse beginnt am Landgericht Würzburg der Prozess gegen den 58-Jährigen. (dpa)

    Er traf dabei aber auch Unschuldige, wie am 10. November 2009, nahe der Rastanlage Würzburg-Süd. Da durchschlug ein Projektil die Frontscheibe eines Skoda Oktavia und traf Petra B. am Hals. Nur durch Glück überlebte sie die Schussverletzung. Seine Entschuldigung vor Gericht war für sie ein reines Lippenbekenntnis: „Sie hätten ja danach noch aufhören können“, hielt sie ihm vor.

    Autobahnschütze hat seine Waffen größtenteils selber gebaut

    K. schoss noch vier Jahre lang weiter, wie er pauschal zugegeben hat. Er wisse heute gar nicht mehr, „welcher Esel“ ihn bei seinen Aktionen „geritten“ habe, gestand er den Würzburger Richtern: Er war frustriert über rücksichtslose Kollegen, für deren Verhalten er sich rächen wollte.

    Von „Krieg auf der Autobahn“ sprach er in einer Vernehmung. Und er stellte krude Verbindungen her zwischen gewagten Überholmanövern, dem Kampf um einen freien Park- und Schlafplatz der Lkw-Fahrer, die ihre Lenk- und Ruhezeiten einhalten müssen, und seinem Rachefeldzug gegen Menschen, die mit all dem nichts zu tun hatten –nur das Pech, ihm auf der Autobahn zu begegnen oder ihn zu überholen.

    Es konnte einen gruseln, wenn er ins Schwärmen kam, sobald von seinem handwerklichen Geschick die Rede war. Einen Großteil seiner Mordwerkzeuge hat er selbst gebaut – eine Kipplaufpistole zu Beispiel und die Schalldämpfer. Und er genießt unverhohlen die Achtung, die ihm für seine technischen Fähigkeiten gezollt wird.

    Als die Fernfahrer-Postille Auto-Bild vorige Woche eine ganze Seite über ihn und seine Sicht der Dinge brachte, posierte er im Gerichtssaal stolz neben dem Redakteur, der eigens für dieses Foto nach Würzburg gereist war und sich dafür scheinbar in den Block diktieren ließ, was er längst wusste: K. habe nach den Schüssen eine „gewisse Genugtuung für das, was mir an Unrecht widerfahren ist“ gespürt.

    Verteidiger: Michael K. hatte nicht den Vorsatz, Leben zu vernichten

    Die Verteidiger Nikolaus Gwosdek, Franz-Josef Krichel und Guido Reitz haben den ganzen Prozess hindurch auf zwei Punkten beharrt: Zum einen: „Man kann K. vieles unterstellen, aber nicht, dass er den Vorsatz hatte, Leben zu vernichten“, sagt Reitz. Zum anderen war in ihren Augen die immense Fahndung illegal, die die Ermittler schließlich auf die Fährte von Michael K. geführt hatte. Sollte die automatische Kennzeichenerfassung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage fußen, unterlägen alle daraus abgeleiteten Ermittlungsergebnisse einem Verwertungsverbot, meint die Verteidigung.

    Selbst der Vorsitzende Pöpperl geht nicht davon aus, dass das von ihm verkündete Urteil in Würzburg das letzte Wort in dem Fall sein wird. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit der Frage befassen müssen, ob selbst für einen solch bedrohlichen Fall eine Datensammlung von Kennzeichen in bisher nicht gekanntem Ausmaß nötig war. Die Verteidiger haben bereits angekündigt, dass sie gegen das Urteil Revision einlegen werden.

    Selbst im Bundestag war die Kennzeichenerfassung ein Thema. Drei Abgeordnete der Linkspartei hatten eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Daran lässt sich ablesen, wie groß die Ermittlungsbehörden die Gefahr des lange nicht zu fassenden Autobahnschützen einschätzten: Jahrelange Ermittlungen hatten keinen erfolgversprechenden Ermittlungsansatz gebracht. Die Daten der Mautstellen für Lkw hätten wohl früher zum Täter geführt – sie dürfen aber nicht für Fahndungszwecke verwendet werden. Das Bundeskriminalamt stellte dann an sechs vom Täter häufig beschossenen Strecken Geräte auf, die automatisch alle Kennzeichen der vorbeifahrenden Fahrzeuge erfassten.

    Wurden keine neuen Schüsse bekannt, mussten die Daten binnen zehn Tagen wieder gelöscht werden. „Die ergriffenen Maßnahmen wurden als Ultima Ratio sowohl im Hinblick auf die Ermittlung des Täters als auch im Hinblick auf den Schutz anderer Personen ergriffen“, schreibt die Bundesregierung zu den Bedenken von Datenschützern. Der Einsatz der Kennzeichenlesegeräte komme „nur bei schwerwiegenden Straftaten oder Gefahren in Betracht“, hieß es, und in diesem Fall sei es erstmalig benutzt worden.

    Autobahnschützenprozess: Bedenken wegen Datenschutz?

    Die jahrelange Suche der Polizei nach dem Autobahnschützen

    Die Schüsse auf deutschen Autobahnen blieben über mehrere Jahre ein Rätsel, obwohl die Polizei mit großem Aufwand ermittelte. Eine Chronologie des Falls:

    Juli 2008 Der erste Beschuss eines Autotransporters wird festgestellt, bis Ende des Jahres werden neun Fälle bekannt.

    Anfang 2009 Die Fallzahlen steigen deutlich.

    August 2009 Das Bundeskriminalamt richtet die „AG Transporter“ ein, um die Polizeiarbeit zu koordinieren. Bislang sind 127 Fälle bekannt.

    10. November 2009 Auf der Autobahn 3 bei Würzburg schlägt eine Kugel durch die Fahrerscheibe des Autos einer Geschäftsfrau. Die 40-Jährige wird von Projektilsplittern in den Hals getroffen und lebensgefährlich verletzt. Bundesweit sind schon 248 Fälle bekannt. Ob es in allen Fällen einen Zusammenhang gibt, ist unklar.

    1. Februar 2010 Als zwei Männer mit ihrem Kleintransporter einen Autotransporter überholen wollen, trifft ein Schuss die Scheibe der Fahrertür. Das Projektil tritt durch das Beifahrerfenster wieder aus. Die Insassen erleiden Schnittverletzungen vom splitternden Glas.

    Juli 2011 Die Ermittler lassen an Tankstellen und Raststätten entlang der betroffenen Routen Fahndungsplakate anbringen und loben eine Belohnung in Höhe von 27 000 Euro aus.

    Juni 2012 Der Täter verwendet erstmals statt einer Kleinkaliberwaffe eine Pistole des gefährlicheren Kalibers neun Millimeter.

    Oktober 2012 Das BKA richtet die Sonderkommission „Transporter“ ein. Unter Federführung der Bundesbehörde ermitteln Polizisten aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

    20. November 2012 Mittlerweile sind mehr als 700 Fälle bekannt. BKA-Präsident Jörg Ziercke warnt in einer Pressekonferenz: „Wir müssen diese Tatserie stoppen, bevor Schlimmeres passiert.“ Die Belohnung wird auf 100 000 Euro erhöht.

    3. Dezember 2012 Die Ermittler beginnen, an sieben Autobahnabschnitten automatisch Kennzeichen zu erfassen und diese auszuwerten, wenn in der fraglichen Zeit Schüsse fallen.

    April 2013 Bei einer Serie von Schüssen ist klar, dass der Lastwagen des Täters binnen 18 Minuten eine Kamera passiert haben muss. Das führt die Beamten auf die Spur eines Fernfahrers aus der Eifel.

    23. Juni 2013 Polizisten nehmen den Tatverdächtigen in seinem Wohnort in der Eifel fest. Die Fahnder finden in einer Hecke zwei Waffen sowie mehrere 100 Schuss Munition. Der Mann gibt die Schüsse zu.

    11. August 2014 Unter großem öffentlichen Interesse beginnt am Landgericht Würzburg der Prozess gegen den 58-Jährigen. (dpa)

    In einer Phase, in der der Autobahnschütze im Frühjahr 2013 mit einer Waffe vom großen Kaliber neun Millimeter feuerte, wurden an den Messstellen 3,8 Millionen Kennzeichen erfasst. Zu 50 Kennzeichen, die in die nähere Auswahl kamen, „wurde aufgrund der kriminalistischen Bewertung der Halter ermittelt“, teilt die Bundesregierung mit. Dies und der Abgleich von Handydaten führten zu dem Lkw-Fahrer in der Eifel.

    Zu den kuriosen Fakten des Falles gehört, dass der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner gegenüber den Verteidigern in einem Brief Bedenken über die Kennzeichensammlung geäußert hat. Es gebe „für diese bundesweit erstmals eingesetzte Ermittlungsmethode aus Datenschutzsicht keine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.“ Das Würzburger Gericht betont, die Maßnahme nach Paragraf 100 h der Strafprozessordnung sorgfältig geprüft und für in Ordnung gehalten zu haben. „Es hätte einen Aufschrei in der Öffentlichkeit gegeben, wenn wir den ersten Toten zu beklagen gehabt hätten und nicht alle rechtsstaatlich zulässigen technischen Mittel eingesetzt worden wären“, betont Richter Pöpperl.

    Die Bundesregierung weiß nichts von Bedenken des Datenschutzbeauftragten – im Gegenteil, wie sie auf Anfrage der Linkspartei in der Drucksache 17/14794 bereits im vorigen Jahr erklärte: „Der Einsatz war vom rheinland-pfälzischen Datenschutzbeauftragten geprüft worden“, heißt es da. „Es erfolgte keine Beanstandung.“

    Richter Pöpperl: Können Selbstjustiz auf der Autobahn nicht dulden

    Unterdessen herrscht in dem Eifel-Dorf, in dem der jetzt Verurteilte zu Hause ist, ungläubiges Staunen darüber, was man dem Mitbürger Michael K. zur Last legt. Schon in der DDR sollte er vierzehneinhalb Jahre Haft verbüßen, weil er mit Freunden Autos – „am liebsten West-Schlitten irgendwelcher Partei-Bonzen“ – gestohlen hatte. Zehn Jahre musste er absitzen, eher er nach einer Amnestie freikam und in den Westen floh.

    Mitbürger sagen, er sei hilfsbereit, ein Eigenbrötler aber auch, der sich bei keinem Verein heimisch fühlte. Sie kennen ihn als Bastler, der stolz ist auf sein Geschick. Von K.s Schießerei hat keiner etwas mitbekommen oder geahnt, wie es in dem stillen Mann kochte und zu welchen Mitteln er griff, um seine angestaute Wut abzureagieren, wenn er sonntagabends mit seinem 40-Tonner auf Tour ging.

    Selbst sein Ex-Chef bei der Spedition sagt, K. sei „grundsolide und einer meiner Besten“. Er will den 58-Jährigen in der Haft besuchen. „Der Micha soll mir sagen, warum er das wirklich gemacht hat. Krieg auf der Autobahn, das ist ein Schmarrn.“

    Das glaubt auch der Vorsitzende Richter Pöpperl. „Ich weiß, dass dieser Spruch Sie hart trifft“, sagt er bei der Urteilsverkündung: Den Frust als Motiv für Schüsse auf Unschuldige lässt er dem Verurteilten nicht durchgehen: „Wir als Rechtsstaat können Selbstjustiz auf unseren Autobahnen nicht dulden, schon gar nicht, wenn sie mit Waffengewalt durchgesetzt wird.“

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