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Wohnen: Mieter bekommen mehr Rechte

Wohnen

Mieter bekommen mehr Rechte

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    Mieter sollen sich künftig leichter gegen überhöhte Wohnkosten wehren können.
    Mieter sollen sich künftig leichter gegen überhöhte Wohnkosten wehren können. Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)

    Wohnen wird in Deutschland immer teurer. Um zu verhindern, dass die Mieten in Ballungsräumen weiter in die Höhe schießen, will Justizministerin Katarina Barley die seit 2015 geltende Mietpreisbremse verschärfen. Am Dienstag legte die SPD-Politikerin einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Demnach sollen sich Mieter künftig leichter gegen überhöhte Wohnkosten wehren können. Der Entwurf sieht auch vor, dass Hausbesitzer ihren Mietern unaufgefordert mitteilen müssen, wenn sie eine höhere Miete verlangen als gesetzlich erlaubt. Zudem müssen sie die Gründe, etwa eine hohe Vormiete oder Modernisierungskosten, offenlegen.

    „Eine umfassende Auskunftspflicht des Vermieters schafft Transparenz und macht es dem Mieter unter Umständen leichter, die Mietpreisbremse zu ziehen“, sagt Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes. Doch ihm gehen die Vorschläge nicht weit genug. Der Entwurf sei „allenfalls ein erster kleiner Schritt in die richtige Richtung“.

    Obergrenze für Mieterhöhungen bei Modernisierung

    Barleys Vorschläge decken sich weitgehend mit den im Koalitionsvertrag festgelegten Vereinbarungen zwischen Union und SPD. So sollen Hausbesitzer künftig nur noch acht Prozent der Renovierungskosten auf ihre Mieter umlegen dürfen. Bislang waren elf Prozent zulässig. Zusätzlich soll es eine Obergrenze für Mieterhöhungen wegen Modernisierung in Euro geben: Die Monatsmiete darf nach einer Renovierung höchstens um drei Euro pro Quadratmeter steigen.

    Mit ihrem Entwurf will Justizministerin Barley auch gegen Hausbesitzer vorgehen, die ihre Mieter mit der Ankündigung teurer Sanierungen vergraulen wollen. Dies soll künftig als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 100.000 Euro bestraft werden können. Mieter, die durch starke Mietsteigerungen aus ihren Wohnungen vertrieben werden, sollen Anspruch auf Schadenersatz bekommen. Die verschärfte Mietpreisbremse soll Anfang 2019 in Kraft treten.

    Das ist die Mietpreisbremse

    Die Mietpreisbremse ist eine im Juni 2015 eingeführte Regelung, die drastische Mietsprünge verhindern soll.

    Wird eine Wohnung neu vermietet, darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

    Sie gilt in Gegenden mit „angespanntem Wohnungsmarkt“. Welche Gebiete das sind, entscheiden die Bundesländer.

    Bisher gibt es keine Sanktionen gegen Vermieter, die sich nicht an die Vorgaben halten. Das soll sich künftig ändern. Hausbesitzer müssen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro rechnen.

    Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, Axel Gedaschko, kritisierte den Entwurf scharf: „Dieses ganze Herumdoktern an den Krankheitssymptomen am Wohnungsmarkt hilft nichts, wenn man nicht das eigentliche Problem angeht.“ Deutschland brauche bessere Rahmenbedingungen für bezahlbaren Wohnraum und praktikable Strategien für eine stärkere Einbindung ländlicher Regionen, um die Wohnungsknappheit in den Ballungsgebieten abzufangen.

    Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter hingegen ist zuversichtlich: „Wenn das Gesetz so kommt, ist das auf jeden Fall eine gute Nachricht für alle Mieterinnen und Mieter.“ Die Nachbesserungen hätten schon in der letzten Legislaturperiode verabschiedet werden können, seien aber damals von der Union blockiert worden. Er hoffe, dass es jetzt gelingt, das gut gemeinte Instrument der Mietpreisbremse wirksamer zu gestalten.

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