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Spanien: Was wird aus Kataloniens Ex-Präsident Carles Puigdemont?

Spanien

Was wird aus Kataloniens Ex-Präsident Carles Puigdemont?

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    Carles Puigdemont, ehemaliger Präsident der spanischen Region Katalonien, wurde in Deutschland festgenommen.
    Carles Puigdemont, ehemaliger Präsident der spanischen Region Katalonien, wurde in Deutschland festgenommen. Foto: Salvatore Di Nolfi/KEYSTONE, dpa

    Musste Puigdemont festgenommen werden?

    Grundsätzlich ja. Der Ex-Regionalpräsident Kataloniens wurde am Sonntag in Schleswig-Holstein auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls festgenommen. Dieser war erst am Freitag vom Obersten Gericht in Madrid wieder in Kraft gesetzt worden. Der Europäische Haftbefehl soll die Auslieferung eines Verdächtigen zwischen zwei EU-Staaten vereinfachen und beschleunigen.

    Wie sieht das weitere Verfahren aus?

    Die Justiz in Schleswig-Holstein ist nun Herr des Verfahrens. Die rechtliche Prüfung obliegt dabei dem Oberlandesgericht in Schleswig. Das Auslieferungsverfahren führt die Generalstaatsanwaltschaft des Landes, die letztlich auf Grundlage der Prüfung durch das Gericht auch über die Auslieferung entscheidet. Würde Puigdemont einer Auslieferung zustimmen, müsste er innerhalb von zehn Tagen an Spanien ausgeliefert werden. Ansonsten gilt eine Frist von 60 Tagen.

    Was prüft die deutsche Justiz?

    Der Europäische Haftbefehl zählt ausdrücklich 32 Deliktsfelder auf, zu denen etwa die Vorwürfe des Terrorismus, des Menschenhandels oder des illegalen Drogenhandels zählen. In anderen Fällen muss gesondert geprüft werden, ob die Vorwürfe auch in Deutschland strafbar sind. Im Fall von Puigdemont ist dies notwendig: Ihm werden in Spanien "Rebellion", "Aufwiegelung" und Veruntreuung öffentlicher Gelder vorgeworfen. Ob diese Vorwürfe in Deutschland strafbar sind, ist auch unter Rechtsexperten höchst umstritten. Im Fall von "Rebellion" und "Aufwiegelung" könnte im deutschen Strafrecht "Hochverrat" in Betracht kommen. In Paragraph 81 des Strafgesetzbuchs ist dabei allerdings auch ausdrücklich von "Gewalt" oder "Drohung mit Gewalt" die Rede. "Dies wird im Fall von Puigdemont sehr schwierig nachzuweisen sein", sagt der Stafrechtler Christoph Safferling von der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg. Sein Kollege Martin Heger von der Humboldt-Universität in Berlin hält eine Anwendung des Hochverratsparagrafen zumindest für möglich: "Gewalt setzt nicht körperliche Gewalt voraus." Einfacher erscheint aus seiner Sicht die Prüfung beim Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder, wo der deutsche Untreuevorwurf greifen könnte. Dieser deutsche Straftatbestand liege nahe, zeigt sich der Berliner Strafrechtler überzeugt. Sein Kollege Safferling ist sich aber auch in diesem Punkt nicht sicher: Dieser Vorwurf werde "politisch überlagert, weil er im Zusammenhang mit dem als verfassungswidrig eingestuften Unabhängigkeitsreferendum steht".

    Wie wahrscheinlich ist eine Auslieferung nach Spanien?

    Es ist nicht absehbar, ob Puigdemont nach Spanien ausgeliefert wird. Der Nürnberger Strafrechtler Safferling rät allerdings davon ab: "Ich würde ihn nicht ausliefern. Die spanische Justiz ist in dem Fall ganz nah dran, eine politische Meinung zu kriminalisieren." Allerdings könnte eine Auslieferung auch scheitern, wenn die deutsche Justiz sie für gerechtfertigt hält. Wird nämlich beispielsweise nur die Veruntreuung öffentlicher Gelder als strafbar angesehen, dürfte auch nur darüber und nicht über den Vorwurf der Rebellion in Spanien verhandelt werden. "Ich bin mir nicht sicher, ob Spanien ihn dann will", sagt der Berliner Strafrechtler Heger. Die Justiz in Madrid könnte den Europäischen Haftbefehl dann wieder aussetzen.

    Kann Puigdemont in Deutschland auch Asyl beantragen?

    Grundsätzlich ja. Dieser Weg steht ihm laut Bundesinnenministerium frei. Allerdings gehen Experten davon aus, dass ein Asylantrag in Deutschland keine Aussicht auf Erfolg hätte. (mit dpa)

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