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Online-Parteitage: Warum digitale Wahlen ein Problem für die Parteien sind

Online-Parteitage

Warum digitale Wahlen ein Problem für die Parteien sind

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    Die CDU sucht nach einer Lösung, ihren Parteitag Mitte Januar digital abzuhalten. Doch ist eine Online-Wahl überhaupt mit der Verfassung vereinbar?
    Die CDU sucht nach einer Lösung, ihren Parteitag Mitte Januar digital abzuhalten. Doch ist eine Online-Wahl überhaupt mit der Verfassung vereinbar? Foto: Kay Nietfeld, dpa (Archiv)

    Die erste rein digitale Vorstandswahl in der Geschichte der CDU verlief völlig reibungslos. Dank Online-Abstimmung waren der Vorstandsvorsitzende, Stellvertreter, Schriftführer, Beisitzer und der Vertreter für den Landesparteitag in kürzester Zeit bestimmt, obwohl die Wahlberechtigten bis nach Shanghai auf der Welt verstreut waren.

    Allerdings war die Herausforderung überschaubar: Als das „Virtuelle Netzwerk“ der CDU Hessen zur Abstimmung schritt, waren ganze vier Mitglieder wahlberechtigt.

    Könnte die Wahl zum CDU-Vorsitz auch online stattfinden?
    Könnte die Wahl zum CDU-Vorsitz auch online stattfinden? Foto: Michael Kappeler, dpa

    Dennoch war die Wahl 2016 für den Berliner Online-Abstimmungsanbieter Polyas ein wichtiger Meilenstein: Ein Jahr später sorgte das Unternehmen dafür, dass tausende Mitglieder der FDP und der Grünen in Schleswig-Holstein online ihre Zustimmung zur Jamaika-Koalition mit der CDU geben konnten, kombiniert mit einer „analogen“ Briefwahl per Post.

    Und vor vier Wochen organisierte Polyas alle digitalen Abstimmungen der dreitägigen Online-Mitgliederversammlung der Musikrechte-Gesellschaft Gema mit über tausend Teilnehmern. Wäre das auch ein Modell für den CDU-Parteitag?

    Mischung aus Onlinebanking, Bitcoin und Homeshopping

    „Technisch und organisatorisch trauen wir uns das auf jeden Fall zu, das ist schließlich unser Kerngeschäft“, sagt Polyas-Kommunikationschefin Anna-Maria Palzkill. Das digitale Wahlverfahren erfülle theoretisch alle Voraussetzungen einer freien, geheimen Wahl mit transparenten Kontrollmöglichkeiten wie wiederholtes Nachzählen und der Nachverfolgbarkeit, dass die Stimme korrekt eingegangen ist.

    Im Prinzip funktioniert das System wie eine Mischung aus Online-Banking und Internet-Shopping: Jeder Wähler bekommt beispielsweise einen Identifikations-Code, ein Passwort und eine TAN-Nummer. Dann wird die Stimme wie in einen Online-Einkaufswagen in die virtuelle Wahlurne abgegeben und wenn gewünscht, kann der Wähler eine Trackingnummer bekommen – zur Kontrolle, ob seine Stimme angekommen ist und gezählt wurde.

    Eine Art „Mini-Blockchain“ wie bei der Online-Währung Bitcoin soll dabei die Fälschungssicherheit garantieren. „Wenn es Hacker-Angriffe von außen geben sollte, bekommen wir das in jedem Fall mit“, sagt Polyas-Mitarbeiterin Palzkill. Im Ernstfall könne die Wahl wiederholt werden.

    So funktioniert eine Kryptowährung

    Der Bitcoin ist eine digitale Währung, die im Internet entstand. Sie ist seit 2009 in Umlauf und basiert großteils auf der sogenannten Blockchain-Technologie.

    Die Blockchain ist eine Art dezentrales Kassenbuch, in dem unter anderem finanzielle Transaktionen vermerkt sind. Bitcoins werden in einem komplizierten Rechenverfahren auf Computern erzeugt und können dann im Netz auch für Dollar oder Euro gekauft werden. Die Währung lässt weitgehend anonyme Zahlungen zu, funktioniert unabhängig von Regierungen oder Banken und kommt vor allem bei Zahlungen im Internet zum Einsatz.

    Wegen geringer Kontrolle und großer Wertschwankungen gilt der Bitcoin als umstritten. Maximal sollen 21 Millionen Bitcoins generiert werden können. Diese Verknappung soll den Wert der Währung sichern.

    Als Urheber des Bitcoin-Konzepts gilt eine Figur namens Satoshi Nakamoto. Wer sich dahinter verbirgt, ist unklar.

    Bei OneCoin handelt es sich offenbar nicht um eine echte Kryptowährung, sondern um ein simples Schneeballsystem, dem keinerlei reeller Wert gegenübersteht.

    Die ersten Anleger können noch reich werden, später wird die Methode zum Verlustgeschäft.

    Hauptproblem ist die Rechtsgültigkeit

    In der Praxis gibt es allerdings ein ganz anderes, großes Problem: die Rechtsgültigkeit. Die Gema hatte ihre Satzung schon Jahre vor Corona geändert und bereits ihren Aufsichtsrat auch mit Onlinestimmen gewählt.

    Bei Parteien reicht es anders als bei Vereinen nicht, nur die Satzung für rechtlich verbindliche Online-Abstimmung zu ändern: „Nach gegenwärtiger Lage des einfachen Rechts ist es unzulässig, elektronische Abstimmungen bei parteiinternen Wahlen durchzuführen“, erklären die Experten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags in einem Kurzgutachten, das Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) in Auftrag gegeben hat.

    Kaum jemand erinnert sich noch daran, aber bei der Bundestagswahl 2005 konnten rund zwei Millionen Bürger ihre Stimmen an Wahlcomputern abgegeben. Doch das Bundesverfassungsgericht erklärte 2009 die eingesetzten niederländischen Geräte für illegal, weil die elektronische Auszählung der Stimmen vom Wähler nicht kontrollierbar sei. Das Urteil mach elektronische Stimmabgaben nicht unmöglich, knüpft aber hohe Voraussetzungen daran.

    Dafür müsste auf jeden Fall das Parteiengesetz, möglicherweise aber eben auch das Grundgesetz geändert werden, erklären die Rechtsexperten. Zuletzt wurde diskutiert, ins Grundgesetz den Satz aufzunehmen: „Für parteiinterne Wahlen können Abweichungen von den Wahlrechtsgrundsätzen zugelassen werden.“ Doch diese Notlösung findet derzeit in Berlin kaum Anhänger.

    Generalsekretäre machen Druck auf Seehofer

    Mehrere Partei-Generalsekretäre fordern nun CSU-Innenminister Horst Seehofer auf, die Rechtmäßigkeit von digitalen Wahlen auf Online-Parteitagen zu prüfen. „Das Innenministerium muss die bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken aus dem Weg räumen und endlich klären, unter welchen Bedingungen parteiinterne Wahlen digital möglich sind“, fordert SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil. „Vielleicht führt der Druck in der CDU ja dazu, dass sich etwas bewegt“, sagt er mit Blick auf den für Januar geplanten CDU-Parteitag. Klingbeil verweist darauf, dass die SPD bereits – ohne Wahlen – in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz digitale Parteitage erprobt habe. „Online-Wahlen auf solchen Parteitagen sind leider noch nicht möglich, dafür gibt es hohe Hürden und noch keine Rechtssicherheit.“

     „Online-Wahlen auf solchen Parteitagen sind leider noch nicht möglich, dafür gibt es hohe Hürden und noch keine Rechtssicherheit.“, sagt SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil.
    „Online-Wahlen auf solchen Parteitagen sind leider noch nicht möglich, dafür gibt es hohe Hürden und noch keine Rechtssicherheit.“, sagt SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil. Foto: Annette Riedl, dpa

    Auch die FDP dringt auf eine rasche Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für Online-Wahlen: „Wir Freien Demokraten wollen digitale Abstimmungen auf Parteitagen möglich machen und sind bereit, an einer entsprechenden Änderung des Parteiengesetzes konstruktiv mitzuwirken“, sagt FDP-Generalsekretär Volker Wissing unserer Redaktion.

    „Ziel muss sein, dass echte virtuelle Parteitage möglich sind, dafür müssen sie im Parteiengesetz verankert werden“, betont er. „Sollte sich bei der rechtlichen Prüfung über digitale Wahlen allerdings ergeben, dass eine Änderung des Grundgesetzes notwendig ist, sollte die Debatte darüber mit der notwendigen Sorgfalt erfolgen“, sagt Wissing. „Hauruck-Verfahren, nur um den nächsten CDU-Parteitag zu retten, darf es nicht geben.“

    Eine zusätzliche analoge Briefwahl könnte helfen

    CSU-Generalsekretär Markus Blume begrüßt die Debatte um digitale Abstimmungen. „Wir sind sehr offen dafür, Online-Wahlen rechtssicher zu ermöglichen und die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen“, betont der CSU-Politiker. „Ob es technisch möglich ist, die Grundsätze der geheimen Wahl und der Nachvollziehbarkeit der Stimmabgabe zuverlässig zu erfüllen, muss sich zeigen.“

    Auch die Grünen fordern eine rasche Klärung der offenen Fragen: „Die Corona-Pandemie führt uns allen vor Augen, dass wir in dieser Lage unbedingt mehr Rechtssicherheit für die Parteien brauchen“, sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann.

    Die Grünen sprechen sich für parallele Schlussabstimmungen per Briefwahl aus, um digitale Abstimmungen rechtlich abzusichern: „Wichtig ist, dass elektronisch erfolgte Wahlen über eine Briefwahl bestätigt werden“, sagt Haßelmann. Die Grünen-Politikerin begrüßt, dass das Thema nun auf der Tagesordnung stehe:„Es ist gut, wenn sich in dieser schwierigen Frage jetzt etwas bewegt.“

    Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese äußert sich skeptisch, ob eine Änderung des Parteiengesetzes ohne Änderung des Grundgesetzes für digitale Wahlen ausreicht: „Bei Wahlen und Satzungsänderungen gibt es aber hohe rechtliche Hürden, die in unserer Verfassung aus gewichtigen Gründen niedergeschrieben sind“, sagt der SPD-Politiker.

    Linke warnt vor Hackerangriffen

    Die Linke-Fraktion lehnt eine Verfassungsänderung dagegen ab: Gerade mit Grundgesetzänderungen darf nicht leichtfertig umgegangen werden, da erwarte ich von der CDU mehr Seriosität, selbst von Friedrich Merz“, sagt der Parlamentarische Geschäftsführer der Linken-Fraktion Jan Korte. „Auch unser Parteitag ist abgesagt worden, wir kämen aber nicht auf die Idee, von der Republik spontane Gesetzänderungen zu fordern, nur weil es besser in unsere Agenda passt“, betont Korte und fügt hinzu: „Digitalen Wahlen stehe ich extrem skeptisch gegenüber, es sind schon etliche als sicher geltende Systeme gehackt worden.“

    Polyas-Kommunikationschefin Palzkill ist dagegen sicher, dass Online-Abstimmungen in nicht allzu ferner Zukunft selbst bei Bundestagswahlen möglich sein könnten, wenn das Verfahren tatsächlich einmal sicher gegen hochprofessionelle Hacker-Angriffe ausländischer Geheimdienste oder deren Söldner sicher sein werde. "Ich bin mir sicher in 20 Jahren werden viele Wähler ihre Stimmen noch persönlich im Wahllokal in der Schule oder Turnhalle abgegeben", sagt sie voraus. "Aber was es in 20 Jahren sicher nicht mehr geben wird, ist eine Briefwahl mit Stimmzetteln per Post."

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