„Und wie steht es um die Pensionen der Beamten?“ Die Frage wird gerne hinterhergeworfen, wenn wie so oft von Engpässen bei der Rente die Rede ist. Sind die Beamten so viel besser versorgt als Rentner, machen sie sich auf Kosten der Steuerzahler einen „schlauen Lenz“ im Alter? Was bekommen sie überhaupt? Ein Versuch, Licht ins angebliche Versorgungsdickicht zu bringen.
Wie viele „Versorgungsempfänger“, so lautet der offizielle Begriff, gibt es überhaupt?
Nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes, veröffentlicht im März 2018, waren es am 1. Januar 2017 bundesweit knapp 1,65 Millionen. Für ihre Versorgung wurden 2016 insgesamt 24,5 Milliarden Euro aufgewandt. Im Vergleich dazu: Rund 21 Millionen beziehen eine gesetzliche Rente; an sie wurden 269 Milliarden Euro ausbezahlt.
Wie viele Versorgungsempfänger gibt es in Bayern?
Für Bayern gibt es keine aktuellen Angaben. Laut dem zuletzt im Dezember 2014 veröffentlichten Versorgungsbericht des Freistaates waren es damals 124000. Die jährlichen Ausgaben damals: 3,8 Milliarden Euro. 2016 waren es bereits 4,1 Milliarden Euro. Und Prognosen des bayerischen Finanzministeriums für 2050 sagen jährliche Ausgaben zwischen 11,4 Milliarden (jährliche Anpassung von 2 Prozent) und 16,1 Milliarden Euro (jährliche Anpassung von 3 Prozent) voraus.
Was bekommen Pensionäre im Durchschnitt monatlich?
Dazu gibt es nur prozentuale Zahlen. Grundlage ist im Regelfall die Besoldungsgruppe, in der ein Beamter in den letzten zwei Jahren vor der Pension gearbeitet hat. Wird er nur ein Jahr vor der Pensionierung befördert, wirkt sich das nicht mehr auf die Höhe aus. Vom zugrunde gelegten Gehalt erhält ein Ruhestandsbeamter pro geleistetem Dienstjahr 1,79375 Prozent (nennt sich Steigerungssatz). Ein einfaches Rechenbeispiel: Mal angenommen, ein Richter verdiente am Ende seiner Berufslaufbahn 7000 Euro im Monat und war 35 Jahre lang im Öffentlichen Dienst beschäftigt, dann stünden ihm im Alter nach dieser Formel monatlich 4018 Euro zu.
Gibt es auch eine Obergrenze?
Ja, es gibt eine prozentuale Obergrenze. Diese liegt bei 71,75 Prozent, die dann erreicht sind, wenn ein Beamter auf 40 Dienstjahre zurückblicken kann.
Wie hoch liegen die Pensionen dann also im Schnitt?
Diesen Höchstsatz von 71,75 Prozent erreichen immerhin zwei Drittel der bayerischen Staatsdiener – etwa vier von fünf Beamten und nur gut ein Drittel der Beamtinnen. Wegen der familienbezogenen Freistellungen, wie es so schön im Versorgungsbericht heißt. Das sind die Zeiten, in denen sich Frauen um Kinder oder die Pflege von Angehörigen gekümmert haben.
Lässt sich das auch in Euro und Cent ausdrücken?
Ein Lehrer mit Besoldungsgruppe A13, der zuletzt in der höchsten Stufe brutto 5086 Euro verdiente, bekäme danach im Alter derzeit knapp 3650 Euro. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass er am Ende auf 40 Dienstjahre kommt.
Warum liegen die durchschnittlichen Versorgungsbezüge von Beamten deutlich höher als die von gesetzlich versicherten Rentnern?
Der Bayerische Beamtenbund verweist darauf, dass sich die Systeme von jeher unterschiedlich entwickelt haben und an völlig unterschiedliche Voraussetzungen anknüpfen.
Was kann das heißen?
Bei Beamten beziehen sich die Versorgungsbezüge, wie beschrieben, auf die zuletzt bezogene Besoldung, bei Rentnern sind sie ein Abbild der Berufslaufbahn: mit niedrigen Einkünften in den ersten Berufsjahren und auch einer Obergrenze. Für alle, die monatlich 6500 Euro (aktuelle Beitragsbemessungsgrenze) und mehr verdienen, wird der gleiche Beitrag in die Rentenkasse einbezahlt. Das heißt, dass bei vielen die Rentenansprüche nicht mehr parallel zum Einkommen steigen. Insider weisen zudem darauf hin, dass Beamte aufgrund ihres Bildungsgrades (in der Mehrheit mindestens Hochschulreife, überdurchschnittlich viele mit Studienabschluss) auf einem insgesamt höhere Einkommensniveau liegen als der Schnitt der gesetzlich Rentenversicherten.
Gibt es Abschläge im Fall einer vorgezogenen Pensionierung?
Ja. Genau wie bei Rentnern sind es 0,3 Prozent für jeden Monat vor dem Erreichen der Altersgrenze. Hochgerechnet auf zwei Jahre wären das 7,2 Prozent. Die Regelaltersgrenze für Beamte wird seit 2012 schrittweise analog zum Rentenalter von gesetzlich Versicherten auf 67 Jahre angehoben. Aktuell kann der Jahrgang 1953 mit 65 Jahren und sieben Monaten abschlagsfrei in Pension/Rente gehen. Für einige Berufsgruppen gelten besondere Altersgrenzen. Beamte im Polizeidienst oder im Justizvollzug können mit 62 in Pension gehen, auf Antrag auch schon mit 60. Berufssoldaten dürfen teilweise deutlich früher in Pension gehen, Piloten von Kampfjets beispielsweise schon mit 41 Jahren.
Was bekommen die Witwen bzw. Witwer von Beamten?
Der Regelfall sind 55 Prozent des Ruhegehalts, das der verstorbene Partner bezogen hat. Aber es gibt viele Einzelvorschriften. Zum Beispiel bekommt der/die Hinterbliebene 60 Prozent, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen und einer der Partner vor 1962 geboren wurde.
Für Rentner gibt es die jährliche Rentenanpassung im Juli. Wie funktioniert das bei Pensionären?
Die Anpassung der Versorgung, so erklärt es der Bayerische Beamtenbund, liegt im Ermessen des Gesetzgebers. Es handele sich dabei um eine jeweils unabhängige gesetzgeberische Entscheidung. Sie orientiert sich erfahrungsgemäß aber an den Tarifsteigerungen für Angestellte im Öffentlichen Dienst.
Wie hoch werden die Pensionen versteuert?
Sie unterliegen derselben Besteuerung wie jedes herkömmliche Gehalt. Es gibt aber einen Versorgungsfreibetrag und dazu einen Zuschlag, die nicht versteuert werden müssen. Hier kommt es darauf an, in welchem Jahr jemand in Pension gegangen ist. Wer 2018 pensioniert wurde, muss 19,2 Prozent seines jährlichen Ruhegehaltes (höchstens aber 1140 Euro) plus 432 Euro nicht versteuern. Freibetrag und Zuschlag werden aber Jahr für Jahr abgeschmolzen. Ab 2040 müssen Pensionen voll versteuert werden.
Beamte sind in der Regel privat krankenversichert und beziehen Beihilfe. Was müssen sie im Alter bezahlen und gibt es einen Zuschuss zur Krankenversicherung?
In der Regel zwischen 50 und 70 Prozent der Krankheitsaufwendungen von Beamten werden durch die vom Dienstherrn gezahlte Beihilfe abgedeckt. Der Rest muss im Normalfall privat abgesichert werden. Die Höhe der Versicherungsbeiträge hängt dann nicht vom Einkommen, sondern von den persönlichen Gesundheitsumständen, den gebildeten Altersrückstellungen und den jeweiligen Tarifen der Versicherer ab. Wer vor der Verbeamtung gesetzlich versichert war, kann dies auch danach auf freiwilliger Basis bleiben. Einen Arbeitgeberzuschuss zum Beitrag gibt es im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung nicht. Für Pensionäre des Freistaats Bayern übernimmt die Beihilfe 70 Prozent der Aufwendungen.
Auch Abgeordnete beziehen eine Pension. Wie wird sie berechnet und hängt sie von den Beamtenpensionen ab?
Abgeordnete des Bundestages bekommen für jedes Jahr ihrer Zugehörigkeit zum Parlament eine sogenannte Altersentschädigung in Höhe von 2,5 Prozent des Abgeordnetengehalts. Höchstens jedoch 67,5 Prozent, was sie erst nach 27 Jahren erreichen. Meistens haben sie aus anderen Tätigkeiten vor oder nach ihrer Abgeordnetentätigkeit weitere Ansprüche auf eine Altersversorgung. Bezahlt wird erst, wenn ein Politiker im Ruhestand 67 Jahre alt ist. Steigen die Diäten, steigen auch die „Abgeordnetenpensionen“. Ein Beispiel: Einem ehemaligen Abgeordneten, der drei Wahlperioden von in der Regel vier Jahren dem Bundestag angehört hat, stehen aktuell zwölf mal 2,5 Prozent (=30) von 9780,28 Euro zu. Das entspricht 2934,09 Euro. Die Diäten waren zuletzt am 1. Juli um 2,5 Prozent erhöht worden.
Wie ist die Informationslage zu Pensionen insgesamt?
Antworten sind unter Hinweis auf die individuellen Unterschiede jeder Beamtenbiografie – womit ein allgemeiner Vergleich zur Rente für unmöglich erklärt wird – nur schwer zu bekommen. Bund und Länder geben jeweils nach dem Ende der Legislaturperiode des Bundestags bzw. der Landtage einen Versorgungsbericht heraus. Im Extremfall sind die Zahlen vier bis fünf Jahre alt. Der aktuelle Bericht des Bundes stammt vom Dezember 2016, der des Freistaats Bayern vom Dezember 2014. Einen guten Überblick mit Beispielrechnern für Beamtenbesoldung und -versorgung bietet die rein privat geführte Internetseite www.beamtenbesoldung.org oder auch www.einfach-teilhaben.de