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Wahlrecht für Vollbetreute: Bundestag beendet Wahlausschluss von Behinderten

Wahlrecht für Vollbetreute

Bundestag beendet Wahlausschluss von Behinderten

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    In einer Briefwahlstelle in Berlin nutzt ein Mann sein Stimmrecht zur Europawahl 2019.
    In einer Briefwahlstelle in Berlin nutzt ein Mann sein Stimmrecht zur Europawahl 2019. Foto: Jörg Carstensen (dpa)

    Die bisher gültigen Wahlrechtsausschlüsse wurden am frühen Freitagmorgen vom Bundestag aufgehoben. Für die bevorstehende Europawahl kommt diese Reform zwar zu spät - aber auf Antrag dürfen die Betroffenen trotzdem schon am 26. Mai wählen, weil das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Monat einem entsprechenden Eilantrag stattgegeben hatte.

    Betroffen sind mehr als 80.000 Menschen in Deutschland, für die ein Gericht einen Betreuer in allen Lebensbereichen bestellt hat, etwa weil sie psychisch oder geistig beeinträchtigt sind.

    Ihr genereller Wahlausschluss war im Februar vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden. Vollbetreuten Behinderten wird deshalb nun ebenso das Wahlrecht zuerkannt wie Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sind. Auch sie durften bislang nicht zur Wahl gehen. (dpa)

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