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Wahlrecht: Größerer Bundestag

Wahlrecht

Größerer Bundestag

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    Berlin. Ein Termin steht bisher nicht fest. Noch streiten die Parteien, wann 2013 die Wahlen zum Bundestag stattfinden sollen. Dagegen ist seit dem gestrigen Mittwoch klar: Es kann auf jeden Fall gewählt werden, denn es wird bis dahin wieder ein gültiges Wahlrecht geben.

    Möglich wird dies, weil Experten von Koalition und Opposition einen Durchbruch an entscheidender Stelle erzielt und sich grundsätzlich auf ein Modell mit Ausgleichsmandaten geeinigt haben. „Die Chancen sind jetzt gestiegen, dass wir uns bis Weihnachten auf einen konkreten Gesetzentwurf einigen“, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann als Erster.

    Sein Unionskollege Michael Grosse-Brömer bestätigte: „Wir haben erneut Fortschritte gemacht, was die Bewertung der zur Diskussion stehenden Modelle betrifft.“ Die Union strebe eine endgültige Einigung in der nächsten Sitzungswoche an. Die Neuregelung war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Juli die von der schwarz-gelben Koalition im Alleingang durchgepaukte Änderung des Wahlrechts in zentralen Teilen für verfassungswidrig erklärt hatte.

    Die Einigung kam zustande, weil CDU und CSU auf die Forderung der Opposition eingingen, Überhangmandate durch eine entsprechende Anzahl von Ausgleichsmandaten für alle anderen Parteien zu kompensieren. Bislang hatte die Union derartige Zusatzmandate kategorisch abgelehnt und ein Modell bevorzugt, bei dem zusätzlich 50 Listenmandate vergeben werden sollten. Dies hätte zur Folge, dass der Anteil der direkt gewählten Abgeordneten sinkt und somit auch die Zahl der Überhangmandate. Dies allerdings lehnte die SPD ab, die auf den Ausgleich bestand. Mit Erfolg. „Damit werden Überhangmandate vollständig neutralisiert“, kündigte Oppermann an.

    Der Preis ist allerdings, dass der Bundestag in Zukunft deutlich größer wird. Derzeit gehören dem Parlament 620 Abgeordnete an, in Zukunft könnten es zwischen 650 und 670 werden. Was nur bei der Linksfraktion auf deutliche Kritik stößt. Deren Rechtsexpertin Halina Wawzyniak sagte: „Ein größerer Bundestag bedeutet nicht mehr Demokratie.“

    Von der bisherigen Lösung profitierte zuletzt nur die CDU

    Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimme mehr Direktmandate erringt, als ihr insgesamt an Sitzen nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. In der Vergangenheit profitierten vor allem CDU und CSU davon, bei der letzten Wahl 2009 errangen sie 24 Überhangmandate, 1994 waren es zwölf, dagegen holte die SPD bei ihrem Wahlsieg 1998 13 Überhangmandate. In ihrem Urteil hatten die Karlsruher Richter gefordert, die Zahl der Überhangmandate auf maximal 15 zu begrenzen.

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