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Wahl: Wahlrecht: Soll die Fünf-Prozent Hürde nach oben korrigiert werden?

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Wahlrecht: Soll die Fünf-Prozent Hürde nach oben korrigiert werden?

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    Wahlrecht: Soll die Fünf-Prozent Hürde nach oben korrigiert werden?
    Wahlrecht: Soll die Fünf-Prozent Hürde nach oben korrigiert werden?

    Mit dem Einzug der Piraten in immer mehr Landtage verändert sich die Parteienlandschaft in Deutschland. Die einen freuen sich über mehr Vielfalt in den Parlamenten, andere sehen durch die zunehmende Zersplitterung die politische Handlungsfähigkeit bedroht. Zu Letzteren zählt Roman Herzog. In einem Interview schlug der Altbundespräsident vor, die Fünf-Prozent-Hürde nach oben zu setzen. Angesichts immer mehr kleinerer Parteien werde der Bundeskanzler ansonsten „nicht mehr von einer großen Mehrheit der Bevölkerung getragen“, fürchtet Herzog.

    Schon lange, spätestens aber seit dem Erfolg der Piratenpartei, wird die Zersplitterung der politischen Landschaft kontrovers diskutiert. Mit der Wahl in Nordrhein-Westfalen hat die Debatte wieder Fahrt aufgenommen. Der Südwestrundfunk widmete ihr sogar eine Sendung mit dem Titel „Deutschland schachmatt – die Sechs-Parteien-Blockade“.

    Anhebung der Hürde eine Änderung des Wahlrechts durch die Hintertüre?

    Im kommenden Jahr wird die Fünf-Prozent-Hürde 60 Jahre alt. 1953 wurde sie eingeführt, um den Einzug von Splitterparteien ins Parlament zu verhindern und um dort eine erleichterte Mehrheitsbildung zu ermöglichen. Anstoß dafür gaben vor allem die Erfahrungen während der Weimarer Republik, als auch kleinste Parteien im Parlament vertreten waren.

    Ist die Sperrklausel wirklich nicht mehr zeitgemäß, wie Roman Herzog sagt? Muss sie nach oben korrigiert werden? Auf keinen Fall, sagt Politikwissenschaftler Jörg Siegmund vom Centrum für angewandte Politikforschung der Ludwig-Maximilians-Universität. Herzog treibe zwar zu Recht die Sorge nach der Regierungsfähigkeit um, da das Regieren immer schwerer werde, je mehr Parteien beteiligt sind. Aber eine Anhebung der Hürde sei eine „unehrliche Änderung des Wahlsystems quasi durch die Hintertüre“ – nämlich vom geltenden Verhältniswahlrecht hin zu einem Mehrheitswahlrecht.

    Höhere Sperrklausel wäre lediglich symptomatische Bekämpfung des Problems

    Entscheidend im Verhältniswahlrecht sei die Erfolgswertgleichheit, also dass jede Stimme in gleichem Maß zu einem Mandat beitragen kann. „Je höher die Hürde, desto schwerer der Eingriff in die Erfolgswertgleichheit“, erklärt Siegmund. Eine Wahlrechtsreform à la Herzog sei zudem lediglich eine symptomatische Bekämpfung des Problems, das die etablierten Parteien umtreibt. „Die Zersplitterung sollte für die großen Parteien vielmehr ein Ansporn sein, herauszufinden, wie sie wieder mehr Rückhalt bei den Wählern bekommen“, sagt Siegmund. Im Übrigen liefere gerade Nordrhein-Westfalen ein Beispiel dafür, dass eine Regierungsbildung mit nur zwei Parteien durchaus noch möglich ist.

    Politikwissenschaftler Siegmund: Herzog "einsamer Rufer"

    Roman Herzog ist nach Meinung Siegmunds ein „einsamer Rufer“; die großen Parteien würden sich hüten, der Forderung zuzustimmen. „Sie wissen, dass das bei der Bevölkerung großen Unmut bewirken würde.“ So käme es eher zu einer Aufwertung der „Kleinen“: „Viele, die bisher nur mit ihnen geliebäugelt haben, würden sie dann auch wählen, um die etablierten Parteien für die Reform abzustrafen“, prognostiziert Siegmund. Für ihn spricht ein weiterer Aspekt gegen die Anhebung der Sperrklausel: „Eine Erhöhung auf sieben oder acht Prozent würde nichts ändern, da die kleinen Parteien, siehe aktuell die Piraten in NRW, solche Ergebnisse sowieso erreichen.“ Logischerweise müsse man die Sperrklausel dann auf zehn Prozent erhöhen – ein Unding für Siegmund: „Das wäre sehr undemokratisch, denn so wird die Wählermeinung nicht mehr gerecht abgebildet.“ AZ

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