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Vorratsdatenspeicherung trägt nicht zur Aufklärung von Straftaten bei

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Vorratsdatenspeicherung trägt nicht zur Aufklärung von Straftaten bei

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    Begegnet der generellen Speicherung von Telekommunikationsdaten mit Skepsis: Bundesjustizministerin Sabin Leutheusser-Schnarrenberger.
    Begegnet der generellen Speicherung von Telekommunikationsdaten mit Skepsis: Bundesjustizministerin Sabin Leutheusser-Schnarrenberger.

    Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sperrt sich gegen die Vorratsdatenspeicherung. Eine neue Studie stützt ihre Position. Damit erhält der seit Monaten anhaltende Streit, der auch in der deutschen Öffentlichkeit umstritten ist, neue Nahrung.

    Eine Studie des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg zur Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung heizt den Koalitionsstreit um dieses Ermittlungsinstrument erneut an. Ein vom Bundesjustizministerium in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsquote von Straftaten nicht beeinflusst. "Wir glauben daher, dass das Gutachten unsere Position stärkt, wonach man Daten dann erheben soll, wenn es einen konkreten Anlass gibt", sagte Justizstaatssekretär Max Stadler (FDP).

    Eine anlasslose Speicherung lehnt das Ministerium nach wie vor ab. Es sieht sich durch das neue, jetzt vorliegende Gutachten des Max-Planck-Instituts in seiner Haltung bestärkt. Dagegen bekräftigte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, Vorratsdaten seien für die Sicherheitsbehörden ein wichtiger Ermittlungsansatz. In dem seit Monaten andauernden Streit sind die Fronten verhärtet.

    Studie: "Argumentation auf Einzelfälle gegründet"

    Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung 2010 gekippt. Seitdem dürfen Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mehr anlasslos sechs Monate lang zur Kriminalitätsbekämpfung gespeichert werden. Eine Neuregelung liegt im Zuständigkeitsbereich von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

    Sie will die Daten aber nur nach konkretem Anlass speichern lassen, damit sie Ermittlern bei Bedarf zur Verfügung stehen, ein als "Quick Freeze" bezeichnetes Ermittlungsinstrument. Die Union und das CSU-geführte Bundesinnenministerium will jedoch eine generelle Speicherung der Vorratsdaten ohne konkreten Anlass zulassen.

    Für die Studie werteten die Wissenschaftler Daten zu bestimmten Kriminalitätsbereichen aus und verglichen die Lage in Deutschland mit der in anderen Ländern mit Vorratsdatenspeicherung. Einen Einfluss der Vorratsdatenspeicherung auf die Aufklärungsquote sahen sie nicht. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags vom März 2011 kommt zu einem ähnlichen Ergebnis.

    Zudem befragten sie Ermittler. Diese hätten von Einschränkungen in ihrer Arbeit durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung berichtet. Ob noch Daten zu bekommen seien, hänge von der Speicherpraxis und der Auskunftsbereitschaft der jeweiligen Telekommunikationsfirma ab, gaben die Wissenschaftler die Äußerungen der Befragten wieder.

    Leutheusser-Schnarrenberger gegen generelle Speicherung

    Staatssekretär Stadler sagte: "Die Studie zeigt, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist." Er kündigte an, die Ergebnisse der Studie dem Bundestag und der Europäischen Kommission zur Verfügung zu stellen. Eine EU-Richtlinie schreibt eine sechs Monate lange Vorratsdatenspeicherung vor. Allerdings haben neben Deutschland auch mehrere andere EU-Mitgliedstaaten, etwa Schweden, die Richtlinie nicht umgesetzt.

    Ein Sprecher von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) erklärte hingegen, wenn Täter elektronisch kommunizierten, ließen sie sich ohne Vorratsdaten nicht ermitteln. Der einzige Ermittlungsansatz zur Feststellung ihrer Identität sei eine IP-Adresse eines Computers oder eine Telefonnummer. Jedoch seien die Daten bei den Internet-Providern oft bereits gelöscht, wenn die Sicherheitsbehörden die Ermittlungen aufnähmen. Zwischen März 2010 und April 2011 seien 85 Prozent der Auskunftsersuchen des Bundeskriminalamtes zu Vorratsdaten nicht von den Firmen beantwortet worden.

    Stadler: "Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nur ein Gefühl der Praktiker"

    Die Autoren der Studie kritisieren indirekt, dass in der öffentlichen Debatte vor allem Verbrechen an Kindern und alten Menschen als Beleg für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung herangezogen werden. "Die auf Einzelfälle gegründete Argumentation weist den Einzelfall als 'typisch' aus, ohne dass dies aber empirisch belegt oder belegbar wäre", schreiben sie. Unter anderem hatte auch der Chef des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, über "Schutzlücken" und Probleme bei Ermittlungen - auch zur rechtsextremen Zwickauer Zelle - geklagt.

    Allerdings verweisen die Autoren der Studie darauf, dass ihr Ergebnis nur eine "Momentaufnahme" sei. "Die Lage ist gegenwärtig gekennzeichnet durch eine noch sehr unsichere statistische Datengrundlage (und) das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen", heißt es in ihren Schlussfolgerungen. (dpa/AZ)

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