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Vorratsdatenspeicherung: Frist für Neuregelung läuft bald aus

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Vorratsdatenspeicherung: Frist für Neuregelung läuft bald aus

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    Vorratsdatenspeicherung - die Uhr tickt: Am nächsten Donnerstag läuft eine von Brüssel gesetzte Frist zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung aus.
    Vorratsdatenspeicherung - die Uhr tickt: Am nächsten Donnerstag läuft eine von Brüssel gesetzte Frist zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung aus. Foto: dpa

    Vorratsdatenspeicherung - die Uhr tickt: Am nächsten Donnerstag läuft eine von Brüssel gesetzte Frist zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung aus. Innenminister Friedrich (CSU) und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sind sich aber weiter nicht einig.

    Vorratsdatenspeicherung: Keine Einigung

    Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger sprachen zwar am Mittwochabend noch einmal im kleinen Kreis über das Thema. Eine Einigung gibt es aber nicht. Man wolle weiter sondieren, hieß es im Anschluss. Friedrich sieht nun die Justizministerin am Zug. Am Donnerstag kommender Woche läuft eine von Brüssel gesetzte Frist zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung aus. Danach könnte die EU-Kommission die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.

    Neuregelung: Strafzahlungen drohen

    In letzter Konsequenz drohen der Bundesrepublik Strafzahlungen in Millionenhöhe. Die Koalition streitet bereits seit Monaten darüber, wie eine Neuregelung aussehen könnte, für die die Bundesjustizministerin formal zuständig ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte, deutsche Regelung im März 2010 gekippt. Leutheusser-Schnarrenberger will die Telefon- und Internet-Verbindungsdaten nur nach einem konkreten Anlass speichern lassen, um sie den Ermittlern bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

    Friedrich will EU-Richtlinie umsetzen

    Für IP-Adressen von Computern sieht sie eine pauschale Speicherung von sieben Tagen vor. Dagegen pocht Friedrich auf die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die eine generelle Speicherung der Internet- und Telefonverbindungsdaten von sechs Monaten vorsieht.

    Friedrich sagte am Donnerstag dem Bayerischen Rundfunk: "Ich muss mich nicht einigen, Frau Leutheusser muss sich auf die Richtlinie der Europäischen Kommission einlassen." Die Richtlinie sehe eine Speicherfrist von sechs Monaten vor. "Ich kann keinen Kompromiss eingehen oder vorschlagen, der unterhalb der Rechtslage der Europäischen Union ist", sagte Friedrich.

    Vorratsdatenspeicherung: Verschleppt Friedrich Neuregelung?

    Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, warf Friedrich vor, die Neuregelung zu verschleppen. "Leider hat sich das Bundesinnenministerium meinen Vorschlägen und denen des Justizministeriums verweigert", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag). Mögliche Verbesserungen für die Strafverfolgung, "die es schon längst hätte geben können", seien auf der Strecke geblieben. (dpa, AZ)

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