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Vorratsdatenspeicherung: Friedrich bekräftigt seine Position erneut

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Vorratsdatenspeicherung: Friedrich bekräftigt seine Position erneut

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    Streit um Vorratsdatenspeicherung: Vor dem Spitzentreffen mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur strittigen Vorratsdatenspeicherung hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) seine Position noch einmal bekräftigt.
    Streit um Vorratsdatenspeicherung: Vor dem Spitzentreffen mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur strittigen Vorratsdatenspeicherung hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) seine Position noch einmal bekräftigt. Foto: dpa

    Streit um Vorratsdatenspeicherung: Vor dem Spitzentreffen mit Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur strittigen Vorratsdatenspeicherung hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) seine Position noch einmal bekräftigt. Deutschland dürfe "nicht zum schwächsten Glied in der europäischen Sicherheitskette werden", sagte er der "Leipziger Volkszeitung" vom Mittwoch.

    Vorratsdatenspeicherung: Friedrich mahnt

    Zudem sei es "nicht akzeptabel", sich europäischen Vorgaben zu widersetzen. Gerade Deutschland erwarte auch von den anderen EU-Mitgliedsstaaten, dass sie sich an das gemeinsame europäische Recht hielten, sagte Friedrich der Zeitung.

    Anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung

    Ohne eine anlassunabhängige Vorratsdatenspeicherung könnten in Deutschland zudem im Bereich von Internetadressen "so gut wie keine Daten mehr gespeichert werden, so dass wichtige Ermittlungsansätze zur Verbrechensbekämpfung verloren gehen".

    Friedrich berät sich mit Leutheusser-Schnarrenberger

    Friedrich und Leutheusser-Schnarrenberger wollen am Mittwoch darüber beraten, wie eine EU-Richtlinie zur Datenspeicherung umgesetzt werden kann. Friedrich will Daten zum Zweck der Verbrechensaufklärung anlasslos sechs Monate lang, Leutheusser-Schnarrenberger hingegen nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten speichern. Eine Einigung wird noch nicht erwartet.

    Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission setzt Frist

    Die EU-Kommission hatte der Bundesregierung bis zum 26. April eine letzte Frist zur Neuregelung gesetzt. Danach könnte Brüssel die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. Letztlich drohen hohe Strafzahlungen. (dpa, afp, AZ)

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