Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Vorratsdatenspeicherung: EU-Frist ist abgelaufen - Nun droht Strafe

Politik

Vorratsdatenspeicherung: EU-Frist ist abgelaufen - Nun droht Strafe

    • |
    Vorratsdatenspeicherung - EU-Frist abgelaufen: Im Streit zwischen Brüssel und Berlin um die Vorratsdatenspeicherung ist die von der EU gesetzte Frist für ein Einlenken in der Nacht zum Freitag abgelaufen.
    Vorratsdatenspeicherung - EU-Frist abgelaufen: Im Streit zwischen Brüssel und Berlin um die Vorratsdatenspeicherung ist die von der EU gesetzte Frist für ein Einlenken in der Nacht zum Freitag abgelaufen. Foto: dpa

    Vorratsdatenspeicherung - EU-Frist abgelaufen: Im Streit zwischen Brüssel und Berlin um die Vorratsdatenspeicherung ist die von der EU gesetzte Frist für ein Einlenken in der Nacht zum Freitag abgelaufen. Die EU-Kommission hatte der Bundesregierung bis Mitternacht Zeit gegeben, eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umzusetzen.

    Vorratsdatenspeicherung: Deutschland droht Klage

    Wegen eines Streits in der schwarz-gelben Koalition wurde die Regelung bislang aber nicht übernommen. Nun droht eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und in letzter Konsequenz ein Bußgeld in Millionenhöhe.

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warf der EU vor, mit zweierlei Maß zu messen. "Die EU-Kommission sollte zunächst vor der eigenen Türe kehren, schließlich hat sie bei dem Thema selbst so einige Fristen versäumt", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag). Zudem äußerte er generelle Bedenken.

    Vorratsdatenspeicherung: "Nationale Bedenken legitim"

    "Ich bezweifle sehr, ob die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit dem europäischen Grundrecht auf Datenschutz vereinbar ist", sagte Schaar. Irland habe den Europäischen Gerichtshof sogar um Überprüfung dieser Frage gebeten. "Wenn die Grundrechtskonformität bereits auf europäischer Ebene strittig ist, dann halte ich die nationalen Bedenken zur Umsetzung der Brüsseler Vorgabe für legitim", so der Datenschutzbeauftragte weiter.

    In Berlin liegen zwei Gesetzentwürfe zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte deutsche Regelung im März 2010 verworfen. Seitdem streiten Union und FDP über eine Neuregelung, für die formal Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (

    Leutheusser-Schnarrenberger Blockadehaltung vorgeworfen

    Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Hans-Peter Uhl (CSU), warf Leutheusser-Schnarrenberger Blockadehaltung vor, die "ein gewaltiges Risiko für unsere öffentliche Sicherheit" darstelle. Die FDP-Ministerin sei mit ihrer Meinung, das anlasslose Speichern von Verbindungsdaten sei rechtswidrig, "völlig isoliert", sagte er der "Passauer Neuen Presse" (Freitag).

    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sollte nach Ansicht Uhls "ein Machtwort sprechen und die Justizministerin zur Ordnung rufen". "Deutschland stehen Strafzahlungen von 30 Millionen Euro ins Haus. 80.000 Euro dürften für jeden weiteren Tag fällig werden, an dem die Richtlinie nicht umgesetzt ist. Dieser Millionenschaden für Deutschlands Steuerzahler muss durch eine Entscheidung der Bundeskanzlerin abgewendet werden", so der CSU-Innenexperte.

    Vorratsdatenspeicherung: Ultimatum unterstrichen

    EU-Kommissarin Cecilia Malmström hatte das Ultimatum am Donnerstag noch einmal unterstrichen: "Wenn sie nicht einlenken - und Deutschland hatte viele Jahre Zeit - wird es ein Vertragsverletzungsverfahren geben", sagte sie in Luxemburg. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sieht dennoch noch ausreichend Zeit für die Bundesregierung, um einen Kompromiss zu finden. "Manchmal braucht man ein bisschen länger", sagte er beim Innenministertreffen in

    "Wir sind auf gutem Weg."  Er bekräftigte, die EU-Richtlinie, die eine anlasslose sechsmonatige Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Kriminalitätsbekämpfung vorsieht, müsse umgesetzt werden. Leutheusser-Schnarrenberger will Internet- und Telefonverbindungsdaten aber nur bei konkreten Anlässen speichern lassen - IP-Adressen von Computern sollen pauschal sieben Tage lang gesichert werden. Die EU-Kommission hat aber bereits klar gemacht, dass ihr das sogennate "Quick-Freeze-Verfahren" nicht ausreicht. (dpa, AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden