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Vorratsdatenspeicherung: Deutschland bekommt Warnung aus Brüssel

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Vorratsdatenspeicherung: Deutschland bekommt Warnung aus Brüssel

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    Vorratsdatenspeicherung - Brüssel hat Berlin gewarnt: Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung hat nun die EU-Kommission Deutschland davor gewarnt, eine laufende Überprüfung der EU-Richtlinie als Vorwand für eine Nichtumsetzung zu nehmen.
    Vorratsdatenspeicherung - Brüssel hat Berlin gewarnt: Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung hat nun die EU-Kommission Deutschland davor gewarnt, eine laufende Überprüfung der EU-Richtlinie als Vorwand für eine Nichtumsetzung zu nehmen. Foto: dpa

    Vorratsdatenspeicherung - Brüssel hat Berlin gewarnt: Im Streit um die Vorratsdatenspeicherung hat nun die EU-Kommission Deutschland davor gewarnt, eine laufende Überprüfung der EU-Richtlinie als Vorwand für eine Nichtumsetzung zu nehmen. "Die Evaluierung der Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung kann keine Entschuldigung sein, sie nicht umzusetzen", sagte der Sprecher von EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström am Freitag in Brüssel.

    Vorratsdatenspeicherung: Frist war abgelaufen

    "Das ist eine Verpflichtung für alle Mitgliedsländer und die Kommission als Hüterin der Verträge muss sicherstellen, dass die EU-Gesetzgebung vollkommen und korrekt umgesetzt wird." Die von Brüssel gesetzte Frist zur Stellungnahme war in der Nacht zu Freitag abgelaufen. Da Deutschland die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt hat, droht nun eine Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof.

    Deutschland droht Millionenstrafe

    Die laufende Überprüfung der EU-Richtlinie und das Verfahren gegen Deutschland wegen Vertragsverletzung seien "zwei verschiedene Dinge", sagte der Kommissionssprecher. Indirekt warnte er die Bundesregierung zudem davor, auf Zeit zu spielen. Die Überprüfung der Richtlinie sei eine "komplizierte und sensible" Angelegenheit und "es ist klar, dass Ergebnisse kurzfristig nicht erwartet werden können".

    Der Sprecher bestätigte zudem den fristgerechten Eingang des Schreibens der Bundesregierung. In dem Brief, der am Freitag der Nachrichtenagentur AFP vorlag, kündigt die Bundesregierung der EU-Kommission die Behandlung eines entsprechenden Gesetzes in einer "zeitnahen Kabinettbefassung" an. "Die Kommission analysiert die Antwort", sagte der Sprecher.

    Vorratsdatenspeicherung: Wird Deutschland verklagt?

    "Auf den ersten Blick scheint es, dass Deutschland keinen Fortschritt bei der Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gemacht hat und weiterhin EU-Recht bricht." Die EU-Kommission wolle nun darüber entscheiden, ob sie Deutschland verklagt. Zudem stellte der Sprecher erneut klar, dass die Kommission das von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) befürwortete sogenannte Quick-Freeze-Verfahren nicht als ausreichende Umsetzung der EU-Regelung ansieht. "Das sind zwei verschiedene Dinge: Quick Freeze kann nicht als eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung angesehen werden."

    FDP lehnt ab, die Union drängt

    Die Union dringt gemäß den EU-Regeln auf eine sechsmonatige generelle Speicherung von Telekommunikationsdaten. Die FDP lehnt eine solche anlasslose Speicherung ab und schlägt alternativ das kurzfristige Einfrieren von Daten im Verdachtsfall vor. (afp, AZ)

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