Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Vorratsdatenspeicherung: Der Dauerstreit geht weiter

Politik

Vorratsdatenspeicherung: Der Dauerstreit geht weiter

    • |
    Streit um die Vorratsdatenspeicherung: Im Dauerstreit um das Speichern von Telefon- und Internetverbindungen macht Hans-Peter Friedrich seinem Ruf als kompromissloser Unterhändler alle Ehre.
    Streit um die Vorratsdatenspeicherung: Im Dauerstreit um das Speichern von Telefon- und Internetverbindungen macht Hans-Peter Friedrich seinem Ruf als kompromissloser Unterhändler alle Ehre. Foto: AZ

    Streit um die Vorratsdatenspeicherung: Im Dauerstreit um das Speichern von Telefon- und Internetverbindungen macht Hans-Peter Friedrich seinem Ruf als kompromissloser Unterhändler alle Ehre. „Ich bin überzeugt, dass die Justizministerin einlenken wird“, sagt der Innenminister.

    Vorratsdatenspeicherung: Gesetzentwurf zurückgeschickt

    Den Gesetzentwurf für die sogenannte Vorratsdatenspeicherung hat er Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gerade zurückgeschickt – mit einem ganzen Katalog an Änderungswünschen. Nicht ganz so freundlich im Ton, aber genauso hart in der Sache: Für die Justizministerin ist das Gesetz, um das es geht, nicht irgendein Gesetz.

    Die FDP-Frau gehörte zu den Klägern, die die alte Vorratsdatenspeicherung im März 2010 vor dem Verfassungsgericht zu Fall gebracht haben. Entsprechend gereizt reagiert sie nun auf Friedrichs Aufforderung, möglichst rasch einen neuen Entwurf vorzulegen. Dass der Kollege sich mit ihrer Idee gar nicht ernsthaft beschäftigt habe, klagt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, sei schon „mehr als bedauerlich“.

    Streit um Vorratsdatenspeicherung: Zwei Züge prallen aufeinander

    Selten sind in der Politik zwei Züge ungebremster aufeinander zugerast. Obwohl die EU-Kommission bereits mit Strafzahlungen droht, wenn Deutschland bis Ende nächster Woche keine Neuregelung für das Speichern von Telekommunikationsdaten findet, liegen Konservative und Liberale noch immer Welten auseinander.

    Der Innenminister von der CSU will im Prinzip die alte Regelung mit kleineren Korrekturen wieder einführen, nach der Daten von Telefongesprächen, Kurzmitteilungen, Mails oder Internetverbindungen sechs Monate gespeichert werden und bei Bedarf für die Verfolgung von Straftaten genutzt werden können.

    FDP: Daten nur bei konkretem Verdacht aufbewahren

    Die Justizministerin von der FDP will Daten dagegen nur noch bei einem konkreten Verdacht aufbewahren. In solchen Fällen sollen sie für die Dauer des Verfahrens eingefroren werden. Lediglich Informationen über Internetverbindungen möchte die Liberale generell speichern – für eine Woche.

    Aus dem Karlsruher Urteil lässt sich zwar kein grundsätzliches Speicherverbot ableiten. Die Verfassungsrichter hatten damals jedoch schwere Mängel bei der Sicherheit der Daten und dem Umgang mit ihnen moniert.

    Vorratsdatenspeicherung: "Diffus bedrohliches Gefühl"

    So könnten Verbindungsdaten inhaltliche Rückschlüsse „bis in die Intimsphäre“ und damit aussagekräftige Persönlichkeits- oder Bewegungsprofile ermöglichen. Weil ein Bürger es nicht bemerke, wenn Informationen über ihn abgefragt würden, rufe die Vorratsdatenspeicherung in ihm „ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervor“.

    Eine Neuregelung auf Basis der alten, findet die Justizministerin, verbietet sich da von selbst. „Gezielt die wirklich benötigten Daten zu erhalten“, argumentiert sie, „bringt mehr Sicherheit, als wahllos Daten von SMS und Internetrecherchen zu speichern.“

    Lenkt Friedrich ein?

    Noch in dieser Woche will sie sich mit Friedrich zusammensetzen. Dass der CSU-Mann einlenkt, gilt in Koalitionskreisen allerdings als unwahrscheinlich. In kleiner Runde soll die Kanzlerin zwar dezente Sympathie für den Vorschlag der Justizministerin gezeigt haben, nur die nötigsten Daten schockzufrosten. Für die Innenpolitiker der Union aber führt zu dieser Lösung kein Weg.

    „Wenn wir einen Verdächtigen festnehmen“, hat Friedrich schon vor Monaten in einem Interview mit unserer Zeitung geklagt, „können wir nicht mehr feststellen, mit wem er in den letzten Monaten Kontakt hatte.“ In dem Moment jedoch, in dem die Polizei einen mutmaßlichen Terroristen festnehme, müsse sie auch möglichst schnell seine Hintermänner und Kontaktleute ausfindig machen können.

    Auch in Brüssel werden die Vorschriften überarbeitet

    Eine entsprechende Richtlinie der EU folgt ebenfalls dieser Logik und verlangt, Daten sechs Monate aufzubewahren. Den Beamten in Brüssel aber ergeht es nicht anders als den Ministern in Berlin: Auch sie müssen ihre Vorschriften überarbeiten. Die zuständige Kommissarin, die Schwedin Cecilia Malmström, denkt da wie die deutsche Justizministerin: Die Fälle, in denen Ermittler auf die Vorratsdaten zugreifen dürfen, seien in vielen EU-Ländern viel zu großzügig geregelt.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden