Nicht nur die Eltern der rund 3,7 Millionen kleinen Kinder in Deutschland erwarten den morgigen Mittwoch mit Spannung. Ähnlich dürfte es zehntausenden Erzieherinnen und Erziehern gehen. Sie alle fragen sich, wann Kindertagesstätten in Deutschland wieder öffnen, welche Kinder zuerst zurückkommen dürfen und wie es gelingen kann, das Infektionsrisiko dort möglichst klein zu halten. Antworten auf diese Fragen könnte es am Mittwoch geben, wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder in einer Videoschalte über Lockerungen der Corona-Maßnahmen beraten will.
Als Grundlage für die Beratungen gilt eine Ausarbeitung der Familienminister von Bund und Ländern. Zunächst berichtete der Spiegel über das 18-seitige Papier, in dem zwar konkrete Vorschläge für die Rückkehr zur Normalität genannt werden, jedoch kein Datum, ab dem diese in Kraft treten sollen.
Wiedereinstieg in Kita-Betreuung soll in vier Phasen erfolgen
Der Wiedereinstieg in die Betreuung soll in vier Phasen erfolgen. Dieses Modell hatte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) bereits vor wenigen Tagen umrissen. Aus dem Papier der Familienminister geht laut Spiegel hervor, "dass Kitas erst wieder im Normalbetrieb laufen sollen, wenn ein Impfstoff auf dem Markt oder das Infektionsgeschehen weitgehend eingedämmt ist".
Wie lange das dauern wird, kann derzeit niemand mit Sicherheit sagen. Klar ist lediglich, dass bis dahin mehrere Monate vergehen dürften. Wegen der Coronavirus-Pandemie sind Kindertagesstätten in Deutschland seit März geschlossen. Lediglich eine Nobetreuung für Kinder, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten, wird aufrecht erhalten. Obwohl die Notbetreuung in einigen Bundesländern zwischenzeitlich ausgeweitet wurde, leiden viele Familien unter den Maßnahmen. Neben den Kindern, die seit fast zwei Monaten auf den Kontakt zu gleichaltrigen Spielkameraden verzichten müssen, sind besonders Alleinerziehende betroffen sowie Familien, in denen beide Eltern berufstätig sind.
Familienministerin Giffey: Kitas vor dem Hochsommer wieder öffnen
In Bayern gilt seit dem 27. April eine erweiterte Notbetreuung in Kindertagesstätten. Um einen Anspruch darauf geltend zu machen, genügt es, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Auch berufstätige Alleinerziehende können die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Für drei Monate müssen Eltern zudem keine Kita- oder Kindergartengebühren bezahlen, solange die Einrichtungen geschlossen sind. Die Erstattung der Gebühren soll aus einem 500 Millionen Euro schweren Rettungstopf bestritten werden.
Familienministerin Giffey hatte bereits Ende April darauf gedrängt, die Kindertagesstätten in Deutschland noch vor dem Hochsommer zu öffnen. Es gehe um das Kindeswohl und den Kinderschutz. Nun müsse überlegt werden, "wie wir zu weiteren Schritten von mehr Normalität kommen können, und nicht erst am 1. August", hatte sie im Deutschlandfunk gesagt.
Ihre Kollegen weisen in ihrem aktuellen Papier jedoch ausdrücklich darauf hin, dass eine Kita-Öffnung "immer nur in strenger Anlehnung an das Infektionsgeschehen erfolgen" könne, berichtet der Spiegel.
So sehen die vier Phasen zur Kita-Öffnung aus
Phase 1: In dieser Phase befinden sich die Länder aktuell. Lediglich für wenige Kinder - vorrangig die, deren Eltern in der "kritischen Infrastruktur tätig sind" - wird eine Notbetreuung aufrecht erhalten.
Phase 2: In der zweiten Phase sollen Kitas laut Ministerien-Papier zwar geschlossen bleiben, die Notbetreuung jedoch ausgeweitet werden. Neue Schritte sollen im Takt von 14 Tagen angepasst werden, um sie im Hinblick auf das Infektionsgeschehen bewerten zu können.
Phase 3: Phase 3 tritt in Kraft, wenn sich die Corona-Lage entspanne, schreiben die Minister. Der Rechtsanspruch auf die Betreuung von Kleinkindern, den Eltern in Deutschland haben, dürfte in dieser Phase nicht länger durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt werden. Dann dürften alle Kinder wieder in die Kita gehen. Strenge Hygiene-Vorschriften sollen dann aber weiter gelten. Gleichzeitig kann der Kita-Betrieb in dieser Phase wieder eingeschränkt werden, wenn die Zahl der Corona-Infektionen erneut ansteigt oder nicht genügend Erzieher eingesetzt werden können - etwa, weil sie krank sind oder zu Risikogruppen gehören.
Phase 4: Wenn ein Impfstoff zur Verhinderung einer Covid-19-Infektion vorliegt oder die Pandemie weitgehen eingedämmt ist, kann Phase 4 in Kraft treten. Der Betrieb in Kindertagesstätten soll dann kaum mehr eingeschränkt sein. Die Politiker empfehlen bis dahin die Phasen 1 bis 3, die wiederum an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpt werden. Details sollen die Länder klären.
Welche Kinder dürfen zuerst zurück in die Kitas?
Solange die Kitas im Notbetrieb laufen, gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Betreuungsplätzen. Wie der Spiegel berichtet, sollen folgende Kinder beim Kita-Besuch nach Ansicht der Familienminister bevorzugt werden:
- Kinder aus sozial benachteiligten Familien, da sie zu Hause oftmals wenig gefördert würden und oft beengt lebten
- Kinder, die bei Eltern mit psychischen oder körperlichen Beeinträchtigungen aufwachsen (als Beispiel nennen die Minister Eltern mit Depressionen)
- Kinder, die nicht gut Deutsch sprechen und Förderung benötigen
- Kinder im Vorschulalter, denen der Übergang in die Schule erleichtert werden soll
Alleinerziehende und Elternpaare, bei denen beide Partner berufstätig sind, sollen ebenfalls vorrangig einen Anspruch auf Betreuung geltend machen können.
Kinder sollen Händewaschen lernen - keine maximale Gruppengröße festgelegt
Auch für Aspekte wie Hygieneregeln, Personalfragen, Größe der Betreuungsgruppen sowie die pädagogische Aufarbeitung der Corona-bedingten Erfahrungen der Kinder nennen die Familienminister konkrete Schritte. So soll zum Beispiel das Infektionsrisiko dadurch minimiert werden, dass strikt auf Sauberkeit geachtet werden und ausreichend Putz- und Desinfektionsmittel zur Verfügung stehe. Zudem solle den Kindern das richtige Händewaschen und eine Hust- und Niesetikette beigebracht werden. Ebenso sollen sie lernen Abstand zu halten und sich nicht gegenseitig ins Gesicht zu fassen.
Anders als für Schulen soll nach Ansicht der Familienminister keine maximale Gruppengrößen festgelegt werden. Da jederzeit bekannt sei, wer von wem betreut wurde und welche Kontakte es gab, könne nach Ansicht der Minister nachverfolgt werden, wo sich ein Mensch mit dem Coronavirus infiziert habe. (sli)
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