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Verteidigerin wegen Volksverhetzung verurteilt

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Verteidigerin wegen Volksverhetzung verurteilt

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    Verteidigerin wegen Volksverhetzung verurteilt
    Verteidigerin wegen Volksverhetzung verurteilt Foto: DPA

    In einem am Montag veröffentlichten Beschluss korrigierte das Karlsruher Gericht allerdings den Schuldspruch des Landgerichts Mannheim wegen juristischer Fehler. Damit muss das Landgericht erneut über die Höhe der auf dreieinhalb Jahre Haft festgesetzten Strafe befinden. Die frühere Verteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel hatte im Prozess den Völkermord an den Juden im Nationalsozialismus geleugnet. Ein fünfjähriges Berufsverbot erklärte der BGH für rechtskräftig. (Az: 3 StR 203/08 - Beschluss vom 3. Dezember 2009)

    Die 45 Jahre alte Juristin und Lebensgefährtin des Rechtsextremisten Horst Mahler hatte den Zündel-Prozess sowie ein anderes Strafverfahren für antijüdische Hetze missbraucht. Außerdem versuchte sie dem Urteil zufolge, die Verhandlung mit volksverhetzenden Reden sowie durch zahllose Anträge zu verschleppen. Als sie nach dem Mannheimer Urteilsspruch im Januar 2008 noch im Gerichtssaal verhaftet wurde, drehte sie sich zum Publikum und zeigte den verbotenen Hitlergruß. Zündel war im Februar 2007 zu fünf Jahren Haft - der Höchststrafe für Volksverhetzung - verurteilt worden.

    Der BGH korrigierte die rechtliche Einordnung des Landgerichts, womit die Juristin nun rechtskräftig wegen Volksverhetzung, Beleidigung, versuchter Strafvereitelung, Nötigung und Verunglimpfung des Staates verurteilt ist. Weil der auf die juristische Prüfung beschränkte BGH die Höhe der Strafe nicht selbst festsetzen darf, muss das Landgericht noch einmal darüber verhandeln.

    www.bundesgerichtshof.de

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