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Verkehr: EU-weite Gebühr: Eine Maut für alle Europäer – geht das überhaupt?

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EU-weite Gebühr: Eine Maut für alle Europäer – geht das überhaupt?

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    Auf Europas Autobahnen gelten unterschiedliche Mautsysteme. Die EU will dem nicht mehr lange tatenlos zuschauen.
    Auf Europas Autobahnen gelten unterschiedliche Mautsysteme. Die EU will dem nicht mehr lange tatenlos zuschauen. Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

    Es war ein mit Spannung erwarteter Vorschlag, den die EU-Kommission am Mittwoch präsentierte. Denn vorab hatte das Gerücht die Runde gemacht, die Brüsseler Behörde wolle eine EU-weite Maut einführen. Was wirklich hinter dem Vorschlag steckt und welche Konsequenzen das für deutsche Autofahrer haben könnte, erklären wir hier.

    Antworten auf die wichtigsten Fragen zu einer EU-weiten Maut

    Kann die EU-Kommission überhaupt eine EU-weite Maut vorschreiben?

    Nein. Diese Kompetenz liegt bei den Mitgliedstaaten. Sie bleiben nach wie vor die Alleinbestimmenden über die Nutzungsrechte ihrer Straßen. Die EU-Behörde kann lediglich versuchen, die Regierungen zu einem gemeinsamen System zu bewegen.

    Wie soll das denn aussehen?

    Bislang gibt es unterschiedliche Straßennutzungsgebühren – teilweise verlangen Mitgliedstaaten streckenbezogene Maut, andere geben Vignetten aus. Die EU-Behörde möchte das vereinfachen und erreichen, dass die Länder, die Gebühren erheben, dies europaweit nach demselben Schema tun. Als Grundlage dafür ist das sogenannte Nutzerprinzip vorgesehen – wer mehr fährt, soll also auch mehr zahlen.

    Warum soll sich etwas ändern?

    Mit den bisherigen unterschiedlichen Systemen soll Schluss sein. Die Idee: eine Straßennutzungsgebühr nach dem Vorbild der vielerorts bereits digitalisierten Lkw-Maut zu erheben. Davon könnte auch der Verbraucher profitieren. Dieser bräuchte dann nicht mehr unterschiedliche Vignetten besorgen, wenn er beispielsweise über Österreich und Slowenien nach Kroatien in den Urlaub fährt.

    Aber wird dadurch nicht alles teurer?

    Das ist sehr wahrscheinlich. Denn genau das will die EU erreichen – um einen größeren Anreiz für umweltfreundliche Fortbewegungsmittel zu setzen. So ist unter anderem vorgesehen, dass Elektroautos einen Rabatt von 75 Prozent erhalten, wenn sie auf mautpflichtigen Straßen unterwegs sind. Alle anderen Pkw sollen gemäß ihrer Emissionsklasse entsprechend mehr kosten.

    Wie soll das funktionieren?

    Was mit der Pkw-Maut auf Autofahrer zukommt

    Was sieht die Pkw-Maut konkret für Autofahrer vor? Einige wichtige Punkte:

    STRASSENNETZ: Inländer sollen für das knapp 13 000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39 000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen. Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.

    MAUTPREISE FÜR INLÄNDER: Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Motors. Im Schnitt kostet sie 67 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.

    MAUTPREISE FÜR FAHRER AUS DEM AUSLAND: Für Ausländer gibt es neben der genauso berechneten Jahresmaut auch zwei Kurzzeittarife je nach Motoreigenschaften: Eine Zehn-Tages-Maut für 2,50, 4, 8, 14, 20 oder 25 Euro und eine Zwei-Monats-Maut für 7, 11, 18, 30, 40 oder 50 Euro.

    AUSGLEICH FÜR INLÄNDER: Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett wieder entlastet werden. Bei besonders sauberen Autos (Euro 6) soll die Steuer sogar stärker sinken als der Mautbetrag.

    BESONDERE FAHRZEUGE: Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.

    KONTROLLEN: Statt an Klebe-Vignetten sollen alle Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.

    STRAFEN: Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen. Genaue Summen sind noch nicht festgelegt. Geldbußen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.

    RÜCKZAHLUNGEN: Inländer, die nachweisen können, dass sie in einem Jahr nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gefahren sind, können die Maut zurückfordern. Nachweis könnte ein Fahrtenbuch sein.

    Als Vorbild könnten die bereits bestehenden Euroklassen für Fahrzeuge gelten, nach denen momentan die Umweltplaketten ausgegeben werden. Kritiker bemängeln allerdings, dass eine solche Klassifizierung mit entsprechend gestaffelten Vignettenpreisen einfacher umzusetzen wäre. Die Brüsseler EU-Kommission will von diesem System aber wegkommen.

    Warum denn?

    Zum einen, weil zeitlich befristete Straßennutzungsgebühren ausländische Autofahrer gegenüber einheimischen normalerweise benachteiligen: Kurzzeitpickerl sind ja meist im Verhältnis zu Jahresvignetten deutlich teurer. Zum anderen, weil sie die tatsächlichen Emissionen, die Umweltverschmutzung und auch die Häufigkeit der Nutzung nicht berücksichtigen.

    Sollen Vignetten also komplett abgeschafft werden?

    Langfristig ja, aber nicht sofort. Die Kommission sieht Übergangsfristen vor. Für Lastwagen sollen bis 2023, für alle anderen Fahrzeuge bis 2027 die Vignetten abgeschafft und durch ein nutzungsbezogenes Mautsystem ersetzt werden.

    Was bedeutet das für die deutschen Mautpläne?

    Deutschland könnte das geplante System einer Jahresgebühr sowie Kurzzeitvignetten für ausländische Pkw-Halter wie geplant einführen, müsste es aber bis zum Ende der Übergangsfrist wieder einstampfen. Entscheiden müssen darüber aber die Mitgliedstaaten (siehe oben) – und ob die sich darauf einigen können, scheint im Augenblick fraglich.

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