Der stellvertretende Unionsfraktionschef Thorsten Frei hat die Beobachtung der AfD als eine rein sachliche Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz bezeichnet, die ohne politischen Einfluss zustande gekommen sei. „Die Frage, ob eine Partei - insbesondere eine Partei, die im Bundestag wie auch in allen 16 Länderparlamenten vertreten ist - vom Verfassungsschutz beobachtet wird, darf keine politische Entscheidung sein“, sagte der CDU-Politiker unserer Redaktion. „Nach den uns bereits bekannten Verlautbarungen in dieser Sache hätte es mich überrascht, wenn die Entscheidung eine andere gewesen wäre“, fügte er hinzu.
CDU-Politiker hat begründete Zweifel an der Verfassungstreue der AfD
Die Erfahrungen sprächen dafür, „dass man sehr begründete Zweifel an der Verfassungstreue der AfD haben kann, deswegen erscheint mir diese Entscheidung nachvollziehbar“, betonte Frei. „Es handelt sich um eine Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und das Amt weiß, dass diese Entscheidungen gerichtlich überprüft wird“, fügte er hinzu. „Ich vertraue dem Amt und seinem Präsidenten, dass man alle notwendigen Informationen zusammengeführt hat und die Entscheidung am Ende einer gerichtlichen Prüfung standhält“, so Frei weiter.
„Es handelt sich hier um eine Gratwanderung“, sagte Frei. „Einerseits darf eine solch wichtige Entscheidung nicht von der Politik getroffen oder beeinflusst werden“, betonte er. „ Andererseits muss man betonen, dass unsere Verfassung wertegebundenen ist und wir eine wehrhafte Demokratie haben“, fügte er hinzu.
Unions-Fraktionsvize Frei spricht von Lehre aus deutscher Geschichte
„Es ist eine Lehre aus unserer Geschichte, dass wir für unsere Verfassung nicht nur eintreten, sondern auch kämpfen sollen“, betonte der CDU-Politiker. „Wenn also die Anhaltpunkte so klar sind, wie es der Gesetzgeber vorschreibt, dann müssen wir auch zum Schutz unserer Verfassung solche Maßnahmen ergreifen“, fügte er hinzu.
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