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Verfassungsgericht - Urteil zur Bundesnotbremse ist wegweisend

Kommentar

Das Urteil des Verfassungsgerichts ist wegweisend – im wahrsten Sinne des Wortes

Margit Hufnagel
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    Das Urteil des Verfassungsgerichts ist wegweisend – im wahrsten Sinne des Wortes
    Das Urteil des Verfassungsgerichts ist wegweisend – im wahrsten Sinne des Wortes Foto: Uli Deck, dpa

    Es ist eine Entscheidung, die im wahrsten Sinne des Wortes wegweisend ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil bestätigt, dass die Bundesnotbremse inmitten der Corona-Pandemie verfassungsgemäß war. Damit stellen die Karlsruher Richter klar, dass das Gemeinwohl in einer Krisensituation höher zu gewichten ist als die Freiheit des Einzelnen. Die Entscheidung ist deshalb wegweisend, weil sie die weiteren politischen Schritte maßgeblich mitbestimmen muss.

    Vor allem die FDP war es, die ihre verfassungsrechtlichen Bedenken wie eine Monstranz vor sich hergetragen und Entscheidungen in den vergangenen Wochen unter dem Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit fahrlässig ausgebremst hat. Für die Politik muss der Richterspruch deshalb der Weckruf sein, endlich zu handeln anstatt weiterhin zu taktieren. Deutschland in einer derartigen Notlage in der Luft hängen zu lassen, grenzt an unterlassene Hilfeleistung.

    Wir brauchen strengere Regeln, um durch den Corona-Winter zu kommen

    In den ersten drei Wellen mag nicht alles gut gelaufen zu sein – die Kinder litten unter den Schulschließungen, die Unternehmen unter dem Lockdown, die Bürgerinnen und Bürger unter der angespannten Situation. Doch damals haben die Ministerpräsidenten immerhin noch den Mut gezeigt, zu handeln - selbst wenn die Kritiker immer schriller wurden. Deutschland braucht strengere Regeln, um über den Winter zu kommen. Verfassungsbedenken zählen nicht mehr als vorgeschobenes Argument. Wenn die neue Ampel-Koalition zu keiner Einigung kommt, muss sie selbst die Erklärung dafür liefern. Die Verantwortung ist jedenfalls klar.

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