Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen demnach in etwa auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV erhöht werden. Das Bundesverfassungsgericht kam nämlich zum Schluss, dass die bisherigen Leistungen für Asylbewerber nicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums ausreichen.
Asylbewerber: Leistungen seit 1993 nicht erhöht
Die Leistungen für Asylbewerber und andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht wurden seit 1993 in Deutschland nicht mehr erhöht. Während ein Hartz-IV-Empfänger einen Regelsatz von 364 Euro pro Monat erhält, sind es bei Flüchtlingen etwa 220 Euro.
Ursprünglich galt das Asylbewerberleistungsgesetz nur für Flüchtlinge während des Asylverfahrens; die Anwendung wurde aber inzwischen auf andere Menschen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht ausgeweitet. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hielt die Beträge für zu niedrig und legte das Gesetz in Karlsruhe zur Prüfung vor.
Leistungen für Asylbewerber weder erklärt noch dokumentiert
Und das kam zum gleichen Schluss. Bereits in der mündlichen Verhandlung äußerten die Richter deutliche Zweifel daran, dass die Leistungen für Asylbewerber ausreichend sind. Es bestehe eine "ins Auge stechende Differenz" zwischen den Hartz-IV-Sätzen und den deutlich niedrigeren Geldleistungen für Asylbewerber, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, in Karlsruhe. Hinzu komme, dass die Berechnung der Leistung für Asylbewerber "weder erklärt noch dokumentiert" wurde. Die Leistungen müssten sich genauso wie die Hartz-IV-Sätze "am Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums messen lassen", sagte Kirchhof.
Derzeit seien rund 130 000 Menschen betroffen, zwei Drittel von ihnen lebten seit mehr als sechs Jahren in Deutschland, sagte die Berichterstatterin des Verfahrens, Verfassungsrichterin Susanne Baer. dpa, afp,AZ