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Verena Becker muss wegen Buback-Mord vor Gericht

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Verena Becker muss wegen Buback-Mord vor Gericht

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    Verena Becker muss wegen Buback-Mord vor Gericht
    Verena Becker muss wegen Buback-Mord vor Gericht Foto: DPA

    Wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch mitteilte, wurde die Anklage der Bundesanwaltschaft zugelassen. Die Hauptverhandlung soll voraussichtlich Ende September 2010 in

    Der Anklage zufolge gibt es allerdings keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Verena Becker selbst auf dem Tatmotorrad saß. Sie soll jedoch maßgeblich an der Entscheidung für den Mordanschlag, an der Planung und Vorbereitung des Attentats sowie der Verbreitung der Bekennerschreiben mitgewirkt haben. Deshalb sei sie als Mittäterin anzusehen.

    Der Bundesgerichtshof war hingegen in der Entscheidung über die Haftbeschwerde Beckers davon ausgegangen, dass sie lediglich der Beihilfe zu dem Mordanschlag verdächtig sei. Deshalb hatte der BGH im Dezember vergangenen Jahres die Entlassung Beckers aus der Untersuchungshaft angeordnet.

    Becker war am 3. Mai 1977 zusammen mit dem RAF-Mitglied Günter Sonnenberg in Singen festgenommen worden. Eine Beteiligung an dem Anschlag auf Buback konnte ihr seinerzeit jedoch nicht nachgewiesen werden. Das Verfahren wurde im Jahr 1980 eingestellt. Becker wurde wegen der Schießerei bei ihrer Festnahme zu lebenslanger Haft verurteilt. 1989 wurde sie von Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt.

    Nach neuen Hinweisen auf die Beteiligung Beckers am Anschlag auf Buback nahm die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahrens im April 2008 wieder auf. Dabei ließen die Ermittler unter anderem auch Briefumschläge der Bekennerschreiben molekulargenetisch untersuchen, wobei DNA-Spuren Beckers festgestellt wurden. Nach einer Reihe verdeckter Ermittlungen ließ die Bundesanwaltschaft im August 2009 die Wohnung Beckers durchsuchen. Dabei wurden persönliche Notizen sichergestellt, die nach Auffassung der Bundesanwaltschaft den Verdacht der Mittäterschaft erhärten. Doch wer auf dem Motorrad saß und die tödlichen Schüsse abfeuerte, ist auch 33 Jahre nach dem Anschlag ungeklärt.

    Der Sohn des Ermordeten, Michael Buback, äußerte sich zufrieden über die Entscheidung. "Ich bin außerordentlich erleichtert, dass die Anklage zugelassen worden ist - und dass sie wegen Mittäterschaft zugelassen worden ist", sagte Buback der Nachrichtenagentur dpa. Buback hatte wiederholt die Vermutung geäußert, Verena Becker habe in Wahrheit auf dem Motorrad gesessen. Er glaubt, dass Becker von den Behörden geschützt wurde, weil sie mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet habe. Buback will an dem Verfahren als Nebenkläger teilnehmen.

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