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Verbraucher-Service: Neues Online-Warnsystem für Lebensmittel gestartet

Verbraucher-Service

Neues Online-Warnsystem für Lebensmittel gestartet

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    Auf der neuen Webseite sind Rücknahme- oder Rückrufaktionen von Lebensmittelunternehmen zu finden.
    Auf der neuen Webseite sind Rücknahme- oder Rückrufaktionen von Lebensmittelunternehmen zu finden. Foto: dpa

    Salmonellen im Schinken, Listerien im Käse, Schimmelpilze in der Pasta oder Glassplitter im Gurkenglas -über die Warnungen vor derlei gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln können Verbraucher  sich erstmals auf einer zentralen Internetseite informieren. Auf lebensmittelwarnung.de veröffentlichen die zuständigen Behörden aller Bundesländer ab sofort ihre Hinweise, wie Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) am Freitag mitteilte.

    Die Lebensmittel, vor denen auf der Internetseite gewarnt wird,  sind bereits im Handel oder sogar schon im Kühlschrank oder Vorratsregal der Verbraucher, und ihr Verzehr kann krank machen. Die Warnungen stammen von den Herstellern selbst, die dazu verpflichtet sind, und werden von den jeweils zuständigen Länderbehörden dann auf die neue Seite gestellt.

    Warnung mit Produktbezeichnung, Datum und Hersteller

    Die Verbraucher finden auf der Seite das Datum der Warnung, die  Produktbezeichnung, den Hersteller, den Grund der Warnung und die Länder, die vor dem Lebensmittel warnen. Mit einem Klick sind zusätzliche Informationen wie das Haltbarkeitsdatum, die Verpackungsgröße, in manchen Fällen auch Fotos de  gesundheitsgefährdenden oder ekelerregenden Lebensmittel erhältlich.

    Zwei bis fünf Warnmeldungen pro Monat gibt es erfahrungsgemäß,  wie der Leiter des für die Seite zuständigen Bundesamtes für  Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Helmut  Tschiersky-Schöneburg, sagte. Die Warnungen bleiben so lange  aktuell, wie das betroffene Lebensmittel haltbar ist - plus eine  gewisse Frist. Warnungen etwa vor Konserven bleiben so viel länger auf der Seite als Warnungen vor frischen Produkten.

    Foodwatch und Ministerium streiten über Internet-Portal

    Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisierte, notwendig sei  eine "aktive, tagesaktuelle Informationspflicht der Behörden über gesundheitsgefährdende Produkte". Dazu erforderlich sei eine  Änderung von Paragraf 40 des Lebensmittel- und  Futtermittelgesetzbuches, wo es heißt, dass die Behörden die  Verbraucher über gefährliche Lebensmittel informieren sollen -  nicht müssen.

    Ein Sprecher des Verbraucherschutzministeriums bezeichnete den Vorwurf als "völlig abwegig". Die Kriterien für Lebensmittelwarnungen seien in Deutschland klar und einheitlich geregelt.

    Unterstützung erhielt das Ministerium vom Koalitionspartner. "Das Portal verbessert die Verbraucherinformation", sagte die FDP-Abgeordnete Christel Happach-Kasan.

    Der Deutsche Bauernverband lobte, die Initiative sei zwar richtig. Dennoch müssten Bund und Länder falsche Warnmeldungen dringend vermeiden. "In der Vergangenheit blieben die Landwirte immer wieder auf großen Teilen des entstandenen Schadens sitzen", teilte der Verband mit.

    Der Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber,  kritisierte, Aigner habe zwei Lebensmittelskandale - Dioxin und  EHEC - gebraucht, um der zentralen Internetseite zuzustimmen. Die  SPD habe lebensmittelwarnung.de bereits im Februar 2010 gefordert -  damals habe Aigner noch abgelehnt. Nun liefere sie "endlich das doch offensichtlich Notwendige".

    Neues Verbraucherinformationsgesetz

    Das Verbraucherschutzministerium in Berlin verwies auf das neue Verbraucherinformationsgesetz, über das "in Kürze" abgestimmt  werden solle. In dem neuen Gesetz soll stehen, dass die amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung immer dann  veröffentlicht werden müssen, wenn die Messergebnisse die  jeweiligen Grenzwerte überschreiten. Die Unternehmen sollen sich  dann nicht mehr auf ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis berufen  dürfen. afp/dapd

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