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Verbraucher: Kleingedrucktes statt Ampel

Verbraucher

Kleingedrucktes statt Ampel

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    Künftig werden genaue Nährwertangaben verpflichtend.
    Künftig werden genaue Nährwertangaben verpflichtend. Foto: Foto: imago

    Brüssel Nach dreijährigem Streit hat das Europäische Parlament in Straßburg am Mittwoch die neuen Regelungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gebilligt. Nachdem die Ampel schon länger vom Tisch ist, werden nahezu alle Nahrungsmittel mit kleinen „Steckbriefen“ versehen, die jeden Inhaltsstoff penibel auflisten – vom Kaloriengehalt über Fette und gesättigte Fettsäuren über Kohlehydrate, Zucker, Salz und Eiweiß. Die Angaben sollen vergleichbar sein und müssen deshalb alle einheitlich pro 100 Gramm oder 100 Milliliter aufgeführt werden.

    „Unser Verhandlungsergebnis kann sich wirklich sehen lassen“, sagt die Fachfrau der konservativen EVP-Fraktion in der europäischen Volksvertretung, Anja Weisgerber. Verbraucherschützer zeigten sich hingegen enttäuscht. Sie bedauerten vor allem, dass die leicht verständliche Ampelkennzeichnung in den Farben Rot, Gelb und Grün nun endgültig vom Tisch ist. Begrüßt wurde allerdings, dass Käse- und Schinken-Imitate künftig deutlicher erkennbar seien. Aus Fleisch- oder Fischstücken zusammengefügte Produkte dürfen nicht länger wie bisher als Schinken oder Fisch verkauft werden.

    Wie wenig man den Lebensmittel-Herstellern im Umgang mit der Wahrheit über den Weg traut, zeigen die Vorgaben für die Beschriftung: Die Schrift soll nämlich mindestens 1,2 Millimeter groß sein (als Maßstab gilt das kleine „x“), sogar den Kontrast zwischen farbigem Hintergrund und Infotabelle hat Brüssel geregelt.

    Zu den Fortschritten gehört auch, dass fortan alle Fleischsorten (Rind, Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege) einen Nachweis über ihre Herkunft tragen müssen – ähnlich wie bisher schon Obst und Gemüse. Ausnahmen von der neuen Kennzeichnungspflicht gibt es lediglich für offen verkaufte Waren wie Wurst, Brot, Brötchen, Obst und Gemüse.

    Sonderregelungen für Bier und Wein

    Und auch die alkoholischen Getränke, die mehr als 1,2 Prozent Alkohol enthalten, sind von der exakten Kennzeichnung befreit. Wein und Bier müssen weiter nicht preisgeben, wie viele Kalorien in ihnen stecken. Mit diesen Sonderregelungen wollte die EU vor allem den Bedürfnissen des Mittelstands Rechnung tragen.

    Vorteile bieten die Kennzeichnungsvorschriften vor allem für Allergiker. Typische allergene Bestandteile müssen künftig auf dem Mini-Steckbrief durch fette Buchstaben hervorgehoben werden. Es sei denn, der Produktname verrät, dass entsprechende Substanzen („Nussschokolade“) enthalten sind.

    Bis zur großen Revolution im Einkaufsregal wird allerdings noch einige Zeit vergehen. Die Hersteller haben nämlich drei Jahre Zeit, um sich auf mehr Klarheit und Transparenz bei Lebensmitteln einzustellen; kleinere Unternehmen dürfen sogar noch fünf Jahre warten, um die Änderungen zu übernehmen. Der Grund: Vor allem mittelständische Betriebe ordern die Etiketten oft für mehrere Jahre im Voraus.

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