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Urteile: BGH: Post muss NPD-Mitteilung ausliefern

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BGH: Post muss NPD-Mitteilung ausliefern

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    Die Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) möchte Bürger mit Postwurfsendungen über ihre Ziele informieren. Foto: Tobias Kleinschmidt/Archiv dpa
    Die Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) möchte Bürger mit Postwurfsendungen über ihre Ziele informieren. Foto: Tobias Kleinschmidt/Archiv dpa

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden auf und verurteilte die Post zu einem Rahmenvertrag über die Beförderung der Publikation "Klartext". Nach der Postdienstleistungsverordnung sei die Post dazu verpflichtet. Die politische Ausrichtung spiele bei solchen "Universaldienstleitungen" keine Rolle, hieß es zur Begründung.

    Um die Pressefreiheit zu fördern, müssten Presseerzeugnisse dem Empfänger so günstig wie möglich zugeführt werden. Der Staat dürfe aufgrund seiner inhaltlichen Neutralitätspflicht dabei nicht nach Meinungsinhalten differenzieren (Az.: I ZR 116/11).

    Die NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag war in den Vorinstanzen mit dem Versuch unterlegen, die Post zur Verteilung der Publikation im Stadtgebiet von Leipzig zu zwingen. Das Unternehmen hatte darauf verwiesen, dass die Transportpflicht nur für adressierte Sendungen gelte - nicht aber für Broschüren, die an alle Haushalte in einem bestimmten Gebiet verteilt werden. Dies sah der BGH nicht so. Der Anwalt der Rechtsextremisten hatte sich auf die Meinungsfreiheit berufen. Es dürfe keine "versteckte Zensur" eingeführt werden, indem Publikationen mit bestimmten Meinungen nicht transportiert werden(dpa)

    Pressemitteilung zur Verhandlung

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