Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Urteil zu Ceta: Grünes Licht für Ceta: Karlsruhe billigt vorläufige Anwendung

Urteil zu Ceta

Grünes Licht für Ceta: Karlsruhe billigt vorläufige Anwendung

    • |
    Ceta darf vorläufig angewendet werden.
    Ceta darf vorläufig angewendet werden. Foto: Uli Deck, dpa

    Die Bundesregierung darf das Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen.

    Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Deutschland muss aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Nur dann hat die Bundesregierung grünes Licht aus Karlsruhe.

    Stopp von Ceta ist nach Urteil noch möglich

    Das Urteil sagt noch nichts aus über die Erfolgsaussichten der mit den Eilanträgen verbundenen Verfassungsbeschwerden. Über sie will das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt im Detail verhandeln.

    Ein Stopp von Ceta ist also immer noch möglich. Im Eilverfahren hatten die Richter nur zu prüfen, ob in der Zwischenzeit nicht wiedergutzumachende Nachteile entstehen.

    Gabriel hatte für Ceta geworben

    Vizekanzler und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hatte in der Verhandlung am Mittwoch eindringlich vor einem Stopp von Ceta gewarnt und von einem gigantischen Schaden für Deutschland gesprochen. Er will um 10.45 Uhr in Berlin eine Erklärung zur Entscheidung des Gerichts abgeben.

    Vorgesehen ist, dass Ceta nach der Unterzeichnung und der Zustimmung des EU-Parlaments in Teilen vorläufig in Kraft treten kann, noch ehe der Bundestag und die Parlamente der anderen EU-Staaten abgestimmt haben. Die Kläger hatten die Bundesregierung daran hindern wollen, dieses Verfahren am 18. Oktober im EU-Ministerrat mit zu beschließen. dpa

    Mehr zum Thema:

    Warum Deutschland das Ceta-Abkommen retten muss

    Was ist Ceta? Freihandelsabkommen kurz erklärt 

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden