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Urteil des Verfassungsgerichts: Bald wissen wir, wieviel jeder Abgeordnete nebenbei verdient

Urteil des Verfassungsgerichts

Bald wissen wir, wieviel jeder Abgeordnete nebenbei verdient

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    Bundestagsabgeordnete müssen künftig ihre Nebeneinkünfte offen legen.
    Bundestagsabgeordnete müssen künftig ihre Nebeneinkünfte offen legen.

    Karlsruhe/Berlin (AZ) - Nach dem Scheitern einer Klage von neun Abgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht will Bundestagspräsident Lammert (CDU) womöglich noch in dieser Woche alle nennenswerten Nebeneinkünfte von Parlamentariern veröffentlichen.

    Die Karlsruher Richter erklärten in einem äußerst knappen Urteil (vier zu vier Stimmen): "Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem - und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen." Das freie Mandat der Abgeordneten sei dadurch nicht verletzt. Sie ebneten damit den Weg zum "gläsernen Abgeordneten". Auf den Internetseiten des Bundestags (www.bundestag.de) können nun sowohl monatliche Bezüge als auch einzelne Geldzuflüsse veröffentlicht werden. Das wird in drei Stufen erfolgen: 1000 bis 3500 Euro, bis 7000 Euro und mehr als 7000 Euro.

    Prominentester Kläger war Ex- Unionsfraktionschef Merz. Er reagierte enttäuscht auf das Urteil, wollte sich aber zu Details erst äußern, wenn die schriftliche Begründung vorliegt. Andere Kläger wie der SPD-Abgeordnete Danckert gingen davon aus, dass sich der Bundestag nochmals Gedanken über die Offenlegungspflicht machen wird.

    Am Beispiel Merz - er hat rund zehn Aufsichtsrats- oder andere Mandate und gilt als "Vielverdiener" - legten die Richter dar, dass die Tätigkeit eines Parlamentariers zum Beruf geworden sei und es nahezu unmöglich sei, den Lebensunterhalt "anderweitig zu bestreiten".

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