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Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Gauweiler begrenzt die Macht Brüssels

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Gauweiler begrenzt die Macht Brüssels

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    Für Peter Gauweiler ist das Karlsruher Urteil ein Triumph.
    Für Peter Gauweiler ist das Karlsruher Urteil ein Triumph. Foto: ud gr

    Karlsruhe (dpa/AZ) - Politiker in Berlin und Brüssel sprechen bereits von einem historischen Urteil: Was die Verfassungsrichter Bundestag, Bundesregierung und dem Europa-Parlament ins Stammbuch geschrieben haben, gleicht einem politischen Erdbeben in der deutschen Europa-Politik: Künftig muss sich die Harmonisierung der Gesetze innerhalb der EU an enge Grenzen halten,

    Für den CSU-Abgeordneten und Europa-Skeptiker Peter Gauweiler ist das Urteil ein Triumph: Seine Verfassungsbeschwerde lieferte dem Bundesverfassungsgericht all jene EU-kritischen Stichworte, die der Zweite Senat geradezu dankbar beantwortete: Demokratiedefizit, Kompetenzüberschreitung, Aushöhlung der Mitgliedsstaaten. Zwar folgte das Gericht nicht Gauweilers Schlussfolgerung, den vor zwei Jahren in Lissabon ausgehandelten EU-Reformvertrag insgesamt für verfassungswidrig zu erklären. Doch die Richter gaben ihm in seiner Kernforderung nach einer Stärkung der nationalen Souveränität recht.

    Das Gericht machte keinen Hehl daraus, dass ihm die Brüsseler Machtfülle eigentlich schon jetzt zu weit geht. In einigen Bereichen wie der Anti-Terror-Politik entwickle sich die EU inzwischen zu "einem Bundesstaat", was in dieser weitgehenden Form jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.

    Die Richter entschieden zwar, dass der Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Allerdings müsse das Begleitgesetz zur EU-Reform korrigiert werden, bevor Deutschland dem Vertrag endgültig mit der Unterschrift des Bundespräsidenten zustimmt.

    Das Karlsruher Urteil ist in allen Parteien überwiegend positiv aufgenommen worden. Zufrieden zeigten sich auch die Kläger, zu denen neben Gauweiler unter anderem auch die Fraktion der Linkspartei gehörte. "Das Volk ist massiv gestärkt worden", betonte Gauweiler.

    Das Verfassungsgericht stärkte auch seine eigene Rolle und sprach sich ein Kontrollrecht der EU-Gesetze zu.

    www.bundesverfassungsgericht.de

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