Die Herkunftsbezeichnung "Bayerisches Bier" bleibt den Deutschen wohl erhalten. Rechtzeitig zum Oktoberfest hat der Bayerische Brauerbund am Donnerstag einen Etappensieg vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstritten. Danach kann die niederländische Konkurrenz "Bavaria Holland Bier" nicht verlangen, dass die Bezeichnung "Bayerisches Bier" gelöscht wird.
Das Oberlandesgericht München muss nun klären, ob bayerischem Gerstensaft nach wie vor ein besonderer Ruf vorauseilt. Wird das bejaht, steht dem Markenschutz nichts mehr im Wege.
Die Holländer verlangten, die Marke zu löschen
Der Streit zwischen "Bavaria Holland Bier" und dem "Bayerischen Brauerbund" währt schon zehn Jahre. Das europäische Recht hatte zunächst den Schutz von Herkunftsbezeichnungen eingeschränkt. Daraufhin verlangte die niederländische Konkurrenz von den Bierbrauern des Freistaats, die Marke zu löschen. Ob Paulaner, Erdinger oder Kulmbacher - der Zusatz "bayerisches Bier" sollte auf den Etiketten verschwinden.
Der Rechtsstreit ging bis zum Europäischen Gerichtshof nach Luxemburg. Der entschied aber, dass alten eingetragenen Marken Priorität einzuräumen ist. Sie müssen also nicht automatisch weichen, wenn nach nationalem Recht Markenschutz besteht.
Herkunftsbezeichnungen sind nach deutschem Markenrecht geschützt
Diese Vorabentscheidung aus Luxemburg griff der Wettbewerbssenat des BGH jetzt auf. Nach deutschem Markenrecht sind Herkunftsbezeichnungen nämlich geschützt, wenn der Markt damit eine besondere Qualität oder einen besonderen Ruf verbindet - ob "bayerisches Bier" oder "Dresdner Stollen". Kann das Oberlandesgericht München feststellen, dass dem Landesbier weiterhin ein besonderer Ruf vorauseilt, werden die bajuwarischen Bierbrauer weiterhin ihre Flaschen mit dem Logo zieren können. dapd