Wer zu schnell gefahren ist und dabei geblitzt wurde, muss seine Strafe nicht in jedem Fall bezahlen. Wenn Städte und Gemeinden die Geschwindigkeitskontrollen auf ihren Straßen an ein privates Unternehmen übertragen haben, ist der Bußgeldbescheid möglicherweise ungültig. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt könnte auch für einige Kommunen und Städte in Bayern Folgen haben.
Urteil