Eine in Gelsenkirchen lebende vierköpfige Familie aus Rumänien hatte geklagt, nachdem die Stadt 2010 einen Antrag auf Leistungen abgelehnt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Landessozialgericht hat Revision zugelassen.
Nach geltendem europäischen Recht haben EU-Bürger, die nach Deutschland einwandern, um eine Arbeit zu suchen, kein Recht auf Fürsorgeleistungen - anders als etwa arbeitssuchende US-Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung. Das Gericht entschied nun, dass dieses Ausschlusskriterium nicht auf die Familie zutreffe, weil sie zur Zeit der Antragstellung schon ein Jahr in Deutschland gewesen sei.
Weil die Bundesagentur für Arbeit wenig Aussicht auf Beschäftigung für den Vater sieht, erlischt aus Sicht des Gerichts der Grund für die Verweigerung der Leistungen nach sechs bis neun Monaten der Arbeitssuche (Az: L 19 AS 129/13). Schon zuvor hatten Familien per Eilentscheid mit ähnlichen Argumenten erfolgreich einen Hartz-IV-Anspruch erstritten.
Hartz IV: Urteil betrifft 130.000 Menschen
Die Entscheidung sei bedeutsam, weil sie rund 130 000 Menschen betreffe, sagte ein Sprecher des Gerichts. Vor allem hier lebende und vergeblich auf Arbeit hoffende Rumänen und Bulgaren haben nun Aussicht auf Hartz IV. Auf die Kommunen könnten damit zahlreiche Leistungsanträge und damit neue Kosten zukommen. dpa