Der Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren der Freien Wähler gegen die Studiengebühren an Bayerns Hochschulen zugelassen. Das Innenministerium hatte den Richtern den Fall zur Entscheidung vorgelegt, weil es das
Gericht entschied mit 7:2 Stimmen
Das Gericht kam jedoch mit 7:2 Stimmen zu der Auffassung, dass das Budgetrecht des Freistaats nicht berührt sei, da Studiengebühren nicht in den allgemeinen Etat fließen und nur „Durchlaufposten sind“. Auch sei der Freistaat rechtlich nicht verpflichtet, die ausfallenden Gebühren von derzeit jährlich rund 150 Millionen Euro mit zusätzlichen Haushaltsmitteln zu decken.
Im Landtag hatten nicht nur CSU und FDP, sondern auch SPD und Grüne ein Scheitern der Freien Wähler erwartet. Bayern und Niedersachsen sind die einzigen Bundesländer, die noch Studiengebühren erheben.
Hubert Aiwanger war „hoch erfreut über das Urteil“
Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger zeigte sich gegenüber unserer Zeitung „hoch erfreut über das Urteil“. Die Bildung müsse kostenfrei werden, sagte Aiwanger. Viele bayerische Studenten würden inzwischen in andere Bundesländer gehen, in denen keine Studiengebühren bezahlt werden. Aiwanger erwartet, dass das Thema in der Öffentlichkeit nun „breit diskutiert“ wird. Er sprach sich außerdem für eine „preisgünstigere Meisterausbildung“ aus.
Der CSU-Rechtsexperte Winfried Bausback betonte, es gebe „eine neue politische Situation“, die jetzt bewertet werden müsse. Die FDP im Landtag will an den Studiengebühren festhalten.