Das Verfassungsgericht urteilt unter anderem über die Beschwerde einer Ärztin aus Münster. Ihre Lebenspartnerin, eine Innenarchitektin, hatte 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptiert. Das Kind, inzwischen 13 Jahre alt, lebt mit beiden im gemeinsamen Haushalt - doch den Wunsch der Ärztin, gleichfalls Adoptivmutter zu werden, lehnten die Gerichte entsprechend der gesetzlichen Regelung ab.
Homosexuelle Paare: "Aufspaltung der Elternrolle nicht sinnvoll"
Experten betonten in der mündlichen Verhandlung vergangenes Jahr, dass die Kinder in solchen Fällen ohnehin bereits mit beiden Lebenspartnern in einem gemeinsamen Haushalt leben. "Es dient dem Wohl des Kindes, wenn eine faktische Beziehung auch rechtlich abgesichert wird", sagte Nina Dethloff von der wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht.
Psychologen betonten, dass Kinder in "Regenbogenfamilien" sich genauso gut entwickeln wie in anderen Familienformen. "Eine Aufspaltung der Elternrolle kann nicht im Sinne des Kindes sein", sagte Marion Schwarz von Berufsverband der Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.
Adoptionsrecht: "Opfer von Stigmatisierung"
Bedenken kamen nur vom Deutschen Familienverband (DFV). Kinder homosexueller Eltern liefen Gefahr, "Opfer von Stigmatisierung zu werden", sagte DFV-Präsident Klaus Zeh. Dabei sei die Suche nach der eigenen Identität für adoptierte Kinder ohnehin schwierig. Bei den Richtern schien Zeh damit nicht viel Eindruck zu machen. Schließlich werde bei der Sukzessivadoption nur eine zusätzliche Bezugsperson geschaffen, sagte Verfassungsrichter Andreas Paulus. "Ich sehe nicht, wie das die Identitätssuche verschlimmert." Und mehrere Experten betonten, dass möglicherweise bestehende Diskriminierungen kein Anlass sein dürften für eine rechtliche Schlechterstellung.
Schon in mehreren Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht die Rechte von homosexuellen Paaren gestärkt - etwa bei der Erbschaftssteuer und beim Familienzuschlag für Beamte. Nach geltendem Recht darf im Gegensatz zu Eheleuten bei einer homosexuellen Lebenspartnerschaft nur einer der beiden Lebenspartner ein fremdes Kind adoptieren. AZ, dpa, afp