Das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen hat einem 45-jährigen Imam mit ägyptischer Staatsangehörigkeit die Anerkennung als Asylberechtigter verweigert. Das Gericht folgte damit der Argumentation des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Die Behörde hatte dem Mann im Jahr 2006 das Asylrecht entzogen, da er Hetzpredigten gegen Andersgläubige gehalten habe. Der klagende Imam war zuvor nach Gerichtsangaben 1999 als Asylberechtigter anerkannt worden. Das Bundesamt widerrief die Asylanerkennung jedoch im April 2006 und begründete dies damit, dass der als Imam muslimischer Gemeinschaften in Münster und Minden tätig gewesene Kläger Hetzpredigten gegen sogenannte Ungläubige gehalten habe.
So soll der Mann erklärt haben, „dass Gott den Rücken der Juden, Christen und ihrer Unterstützer brechen möge“. Ferner habe er in Verbindung zu der islamistischen Terrororganisation „Al-Jihad Al-Islami“ gestanden. Dadurch habe er die Voraussetzungen für gesetzlich geregelte Asylausschlussgründe erfüllt. Im März 2007 gab das Verwaltungsgericht Minden in erster Instanz der Klage statt und hob den Widerruf auf.
Die Richter folgten nun auf der Grundlage einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 9. November 2010 den Erwägungen des Bundesamts für Migration und änderten das erstinstanzliche Urteil. Die Klage wurde abgewiesen. Eine Revision ist nicht mehr zugelassen worden.
Über die Ausweisung des Mannes aus Deutschland wird in einem noch laufenden getrennten Verfahren entschieden. dapd