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Urteil: BGH kippt Verbot von Hunden und Katzen in Mietwohnungen

Urteil

BGH kippt Verbot von Hunden und Katzen in Mietwohnungen

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    Haustiere sind ein häufiger Grund für Streit zwischen Mietern und Vermietern.
    Haustiere sind ein häufiger Grund für Streit zwischen Mietern und Vermietern. Foto: jagodka, fotolia.com

    Derartige Klauseln in Mietverträgen stellen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar und sind deshalb unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof in einem am Mittwoch verkündeten Urteil. Erforderlich sei vielmehr eine Abwägung der Interessen im Einzelfall (Az. VIII ZR 168/12). Mürrische Katze wird zum Internet-Star

    Die Richter gaben der Klage eines Mieters aus Gelsenkirchen statt. Er wollte in seiner Wohnung einen kleinen Mischlingshund halten, obwohl er nach dem Mietvertrag verpflichtet war, "keine Hunde und Katzen zu halten". Diese Klausel sei unwirksam, entschied der BGH. "Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verbietet."

    Die Unwirksamkeit des generellen Verbots führe jedoch nicht dazu, "dass der Mieter Hunde oder Katzen ohne jegliche Rücksicht auf andere halten kann", stellte der 8. Zivilsenat des BGH klar. Vielmehr müsse eine "umfassende Abwägung der im Einzelfall konkret betroffenen Belange und Interessen der Mietvertragsparteien, der anderen Hausbewohner und der Nachbarn erfolgen".

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