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Urlaub: Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer kommt – aber wann?

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Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer kommt – aber wann?

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    Künftig könnten Reiserückkehrer auch wieder an den Autobahnen getestet werden.
    Künftig könnten Reiserückkehrer auch wieder an den Autobahnen getestet werden. Foto: Stefan Sauer, dpa

    Die Corona-Infektionszahlen in Europa steigen wieder – und mit ihnen die Gefahr, dass Reisende die Viruskrankheit mit in ihre Heimatländer bringen. Um möglichst viele Infizierte schon an oder kurz nach den Grenzen abzufangen, will die Bundesregierung die bestehende Testpflicht ausweiten: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss bald bei der Einreise einen Negativtest vorlegen – egal, in welchem Land er oder sie Urlaub gemacht hat. Bisher gilt diese generelle Testpflicht nur für Flugreisen, nun soll sie auf alle Verkehrsmittel ausgeweitet werden.

    Wann es so weit sein soll, ist allerdings offen. Die Bundesregierung will noch keinen konkreten Termin nennen – zu viele Fragen sind im Moment noch offen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte noch am Dienstagabend in der ARD gesagt, der Bund habe zugesichert, er werde bis zum 1. August alles probieren, um eine einheitliche Testpflicht einzuführen.

    Ein Schild weist an der deutsch-tschechischen Grenze auf die Testpflicht hin.
    Ein Schild weist an der deutsch-tschechischen Grenze auf die Testpflicht hin. Foto: Armin Weigel, dpa (Archiv)

    Regierung will eine Testpflicht für Reiserückkehrer einführen

    Doch Söders Aussage war offenbar etwas vorschnell. Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer nannte am Mittwoch keinen festen Termin für die Einführung der erweiterten Testpflicht und betonte, dass intern noch Abstimmungen laufen würden. Die Regelungen für Reisende stünden auch auf der Themenliste der Corona-Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Länder am 10. August. Was schon vorher geklärt werden könne, werde selbstverständlich geklärt. Es gelte: „Je schneller, desto besser.“

    Ein offener Punkt ist die Frage, wie die Testpflicht kontrolliert werden soll. An Flughäfen, wo die Reisenden ohne negativen Test schon jetzt kein Flugzeug besteigen dürfen, ist die Kontrolle kein Problem. An Bahnhöfen und besonders auf Straßen gestaltet sich die Überprüfung jedoch schwieriger. Nach Meinung von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt muss die Regierung auf Stichprobenkontrollen setzen. „Mit der Entscheidung zu verpflichtenden Tests bei der Rückkehr ist vor allem auch ein klarer, verbindlicher Appell an die Eigenverantwortung verbunden“, sagte er unserer Redaktion. „Bei Grenzüberschreitungen auf dem Landweg im Auto kann man das allenfalls mit Stichproben überprüfen.“ Ähnlich hatten sich zuvor auch Dobrindts Parteifreunde, Innenminister Horst Seehofer und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder geäußert. Stationäre Grenzkontrollen werde es nicht geben, betonte Söder.

    An Flughäfen gibt es jetzt schon eine Testpflicht für Reiserückkehrer

    Die SPD-Fraktion im Bundestag mahnte, dass die Testpflicht-Lösung, an der Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) arbeitet, rechtssicher sein müsse. Solche Testpflichten seien sinnvoll, müssten aber auch vor Gericht Bestand haben, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion in einem Interview. „Der

    Fechner ärgert sich über den Zeitpunkt der Diskussion. Für ihn sei es völlig unverständlich, dass Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erst jetzt konkrete Testpflichten vorgeschlagen habe. „Wir haben einen Gesetzesvorschlag des Gesundheitsministeriums dafür schon vor Wochen gefordert.“

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