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Uploadfilter: Diese Auswirkungen hat Artikel 13 wirklich

Uploadfilter

Diese Auswirkungen hat Artikel 13 wirklich

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    Auch vor drei Wochen gingen in Berlin Menschen auf die Straße, um gegen das geplante neue EU-Urheberrecht zu protestieren.
    Auch vor drei Wochen gingen in Berlin Menschen auf die Straße, um gegen das geplante neue EU-Urheberrecht zu protestieren. Foto: Stefan Boness, imago

    Das EU-Parlament hat für das neue, umstrittene Urheberrecht gestimmt. Zuvor waren tausende Menschen dagegen auf die Straße gegangen, der Streit ist eskaliert. Um was geht es eigentlich? Verändern die geplanten Eingriffe das freie Internet wirklich? Hier der aktuelle Stand.

    Warum braucht die EU ein neues Urheberrecht?

    Die geltenden Rechtsvorschriften stammen von 2001. Da gab es das Geschäftsmodell von Google und anderen noch nicht. Da diese Konzerne urheberrechtlich geschützte Werke nutzen, um ein attraktives Umfeld für Werbung und andere Inhalte zu schaffen, muss der in der analogen Welt übliche Schutz für Musik, Filme, Texte in das digitale Netz übertragen werden.

    Ist Artikel 13 ein Eingriff in das freie Internet?

    Was verändert sich für den Nutzer?

    Der entscheidende Sprung besteht darin, dass die Verantwortung für Inhalte verlagert wird – vom Nutzer, der sie hochlädt, auf die Plattform, die sie verbreitet. Die Befürworter sagen, dass damit jenen Abmahnanwälten das Handwerk gelegt wird, die bisher User mit Klagen überzogen haben. Und es gibt noch einen wichtigen Punkt: Die Urheberrechtsrichtlinie schafft kein neues Recht. Sie gewährleistet nur, dass die bestehenden Vorschriften für geschützte Werke auf das Netz übertragen werden. Das Regelwerk führt keine neuen Auflagen für Online-

    Der Artikel 13 zwingt die Online-Plattformen zum Einsatz von Uploadfiltern. Ist das kein Eingriff in das freie Internet?

    Eine Bemerkung vorneweg: Der Artikel 13 ist in der Endfassung zum Artikel 17 geworden… Tatsächlich kommt das Wort Uploadfilter im Gesetzestext nicht vor. Aber das ist Wortklauberei, weil Unternehmen wie Youtube, wo pro Minute 400 Videos hochgeladen werden, eine automatische Lösung brauchen. Die vorhandenen Filter arbeiten lückenhaft. Das heißt: Sie stoppen auch immer wieder mal den Upload legaler Inhalte. Die Kritik müsste aber an die Unternehmen oder die Entwickler von Filtern gehen, nicht an die Politik. Denn der Grundsatz, dass ein Konzern für die gewinnbringende Verwertung geschützter Inhalte bezahlen muss, ist ja unbestritten.

    Die Filter arbeiten ungenau, vor allem, wenn es um Parodien, Persiflagen oder zitierte Werke geht. Die sind legal, verschwinden aber aus dem Netz.

    Nein. Die EU-Richtlinie enthält eine ausdrückliche Aufforderung, das kostenlose und ungehinderte Hochladen und Teilen von Werken zum Zitieren, zur Äußerung von Kritik, für Rezensionen, für Karikaturen, Parodien oder Persiflagen zu schützen. Das betrifft auch Memes (Collagen von Texten, Bildern oder Videos) und animierte Bilder im GIF-Format.

    Befürworter von Artikel 13 verweisen auf Spotify und Co.

    Es ist doch für die Konzerne gar nicht möglich, für jedes weltweit hochgeladene Werk die Rechte zu klären und Lizenzen einzuholen?

    Dieses Argument einiger Plattform-Betreiber ist eigentlich nicht nachvollziehbar. Es gibt in allen EU-Staaten und darüber hinaus Rechteverwertungsgesellschaften, mit denen man Vereinbarungen treffen kann, sodass die Künstler an den Umsätzen beteiligt werden. Ein derartiges Abkommen reicht aus, um den Anforderungen des digitalen Urheberrechtes Genüge zu tun. Die EU-Vorschriften verlangen außerdem den Nachweis, dass sich der Betreiber bemüht hat, den Urheber ausfindig zu machen und an den Einnahmen zu beteiligen. Experten, die das neue Recht befürworten, verweisen gerne auf Musik-Streamingdienste wie Spotify, denen es ja auch gelingt, für die angebotenen Musikstücke aus aller Welt die notwendigen Lizenzen zu erwerben.

    Sind alle Online-Plattformen betroffen?

    Nein. Anbieter, die weniger als drei Jahre auf dem Markt sind (zum Beispiel Start-ups), die einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro machen und weniger als fünf Millionen Einzelbesucher im Monat haben, müssen weitaus geringere Vorschriften einhalten. Hinzu kommen zahlreiche Ausnahmen für lexikalische Plattformen (Wikipedia) oder wissenschaftliche Foren.

    Union und SPD haben sich gegen Uploadfilter ausgesprochen

    Union und Sozialdemokraten haben sich in ihrem Koalitionsvertrag gegen Uploadfilter ausgesprochen. Muss die Regierung jetzt ihre eigenen Versprechen brechen?

    Nein, denn die Vorgaben der EU lassen den Mitgliedstaaten Raum für eigene Regelungen. Mit anderen Worten: Die deutsche Regierung könnte Uploadfilter verbieten und einen anderen Weg gehen – zum Beispiel eine Abgabe für Rechteinhaber, wie sie bisher schon bei Druckern und Speichermedien fällig wird. Tatsächlich gehört dieser Punkt zu den Schwächen der Vorschriften, weil es eben keine europäische Vollharmonisierung gibt.

    Wie wird das Europäische Parlament am Dienstag entscheiden?

    Unter dem Eindruck des Widerstands in der Bevölkerung gibt es Überlegungen, das Urheberrecht zwar zu billigen, aber den bisherigen Artikel 13 noch rauszunehmen. Dann müsste später nachgearbeitet werden, zumal es einige interessante Alternativvorschläge (übrigens auch aus dem Bundestag) gibt.

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