Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht vor dem Europäischen Gerichtshof. Unter anderem habe Deutschland eine "bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen", teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.
Es geht um die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Kern ist die Ausweisung von Schutzgebieten in den EU-Staaten. Dazu gehören sogenannte Erhaltungsziele, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen.
Naturschutz: EU-Kommission verklagt Deutschland
Bereits 2015 hatte die EU-Kommission ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, doch räumte Berlin die Bedenken im Laufe der Jahre nicht aus. Dabei sei die "Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland" in einigen Fällen schon vor mehr als zehn Jahren abgelaufen, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit.
Das Artensterben in Bayern
In Bayern verschwinden immer mehr Tier-und Pflanzenarten. Es ist das größte Artensterben seit dem Verschwinden der Dinosaurier.
Der Bestand der Insekten ist seit 1989 um etwa 75 Prozent gesunken. Fast genauso groß ist der Rückgang bei den Tagfaltern: 73 Prozent sind bereits verschwunden.
Mehr als die Hälfte aller Bienen (54 Prozent) sind bedroht oder bereits ausgestorben.
Nur noch halb so viele Vögel wie vor 30 Jahren leben heute in Bayern. Seit 1965 ist der Bestand der Feldvögel um etwa 65 Prozent zurückgegangen. Quelle: Bund Naturschutz Bayern
Die Behörde bemängelte unter anderem, dass "die für die einzelnen Gebiete in Deutschland festgelegten Erhaltungsziele nicht hinreichend quantifiziert und messbar" seien. Die EU-Kommission gehe davon aus, dass es in allen Bundesländern und auf Bundesebene Praxis war, "für alle 4606 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung keine hinreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen". Dies habe "erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit" der Maßnahmen. (dpa)
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