Geht es nach dem Willen von Umwelt- und Finanzministerium, dann müssen sich Häuslebauer in ganz Deutschland künftig eine Solaranlage auf das Dach setzen, wenn sie ihr neues Heim bauen. Gleiches soll gelten, wenn ein Haus umfassend saniert wird. Je nachdem, wie groß die Solaranlage ist und ob eine Batterie zum Speichern des Stroms gleich mit installiert wird, liegen die zusätzlichen Kosten zwischen 20.000 und 40.000 Euro.
Die beiden Ministerien sind in der Hand der SPD, doch ohne die Koalitionspartner von CDU und CSU wird aus dem Plan kein Gesetz. Und die Union lehnt die Solarpflicht ab. „Bundesweit kann ich mir auf privaten Dächern keine Solarpflicht vorstellen“, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag in Berlin. Er habe von den Überlegungen der SPD aus der Zeitung erfahren, „aber das findet nicht unsere Zustimmung“.
CDU und CSU gegen Solarzwang
Auch im eigentlich zuständigen Wirtschaftsministerium haben die Fachleute große Bedenken gegen den Solarzwang für Eigenheime. Gleiches gilt für die Umwelt- und Baupolitiker in der Bundestagsfraktion von CDU und CSU. „Eine Solarpflicht auf Dächern steht derzeit auf Bundesebene nicht auf der Tagesordnung“, sagte Fraktionsvize Ulrich Lange (CSU) unserer Redaktion.
Das Nein der Union gilt ausdrücklich nur für private Wohnhäuser. Bei Firmen- und staatseigenen Gebäuden sieht es anders aus. Dobrindt: „Ich kann mir vorstellen, dass wir eine Solarpflicht auf gewerblichen Dächern auch bundesweit veranlassen können. Ich kann mir eine Solarpflicht auch auf staatlichen und kommunalen Gebäuden vorstellen.“
In Bayern hat Umweltminister Thorsten Glauber von den Freien Wählern einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für Neubauten Solarmodule obligatorisch vorschreibt. Die CSU im Landtag ist bereit, das bei gewerblichen und staatlichen Gebäuden mitzutragen, nicht aber bei Wohnhäusern. Allerdings verpflichten verschiedene Kommunen Bauherren in ihren Bauordnungen für Neubaugebiete bereits jetzt zur Installation von Solaranlagen.
Konkrete Vorgaben in der Hauptstadt
Anders macht es Berlin. In der Hauptstadt, so zeichnet es sich ab, wird ab 2023 die Solaranlage für alle Neubauten und bei grundlegender Sanierung der Dächer verpflichtend. Bis zum Jahr 2050 soll ein Viertel des Stroms, der in der Hauptstadt verbraucht wird, von den Dächern über der Stadt kommen. Heute ist es nicht einmal ein Prozent. Um den Ausbau staatlich zu stützen, will der Berliner Senat eine Förderung auflegen.
Das Beispiel soll auch in Baden-Württemberg Schule machen. Im Koalitionsvertrag von Grünen und CDU findet sich dort folgender Passus: „Wir werden eine Solarpflicht für alle neuen Gebäude festschreiben.“ Was sich auf dem Papier gut anhört, könnte in der Praxis jedoch daran scheitern, dass es gar nicht genügend Hände gibt, die die Module auf dem Dachstuhl anbringen.
„Eine Solarpflicht ist bei der angespannten Auftragslage der Handwerksbetriebe gegenwärtig nicht möglich“, sagt beispielsweise der Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Klaus Müller. Der Branchenverband der Energiewirtschaft spricht sich auch aus diesem Grund dafür aus, bei neuen Eigenheimen zwar nicht die Solaranlagen, zumindest aber die technischen Voraussetzungen für solche Anlagen verpflichtend vorzuschreiben, um später nachrüsten zu können. „Es muss von vornherein Platz für technische Komponenten eingeplant werden“, sagte Verbandschefin Kerstin Andreae unserer Redaktion.
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