Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Ukraine: Schuldspruch für Timoschenko

Ukraine

Schuldspruch für Timoschenko

    • |
    Wegen Amtsmissbrauch ist Julia Timoschenko, die frühere Regierungschefin der Ukraine, schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß ist noch offen.
    Wegen Amtsmissbrauch ist Julia Timoschenko, die frühere Regierungschefin der Ukraine, schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß ist noch offen.

    Die ukrainische Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko ist wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Ein Gericht in Kiew sah es am Dienstag als erwiesen an, dass Timoschenko 2009 mit Russland Gasverträge zum Nachteil der Ukraine abgeschlossen habe. Dadurch habe die Ex-Sowjetrepublik einen Schaden von umgerechnet rund 137 Millionen Euro erlitten, urteilte Richter Rodion Kirejew am Dienstag nach Medienangaben. Ein Strafmaß nannte er zunächst nicht.

    Timoschenko wirft Präsident Viktor Janukowitsch vor, seine Gegenspielerin politisch kaltstellen zu wollen. "Dieses Urteil wird nichts an meinem Leben, nichts an meinem Kampf ändern," sagte Julia Timoschenko noch unmittelbar vor der Urteilsverkündung.

    Anhänger Timoschenkos kündigten Proteste gegen den erwarteten Schuldspruch an. Hunderte Menschen hatten in Kiew für die Freilassung der früheren ukrainischen  Ministerpräsidentin demonstriert. "Freiheit für Julia" und "Nieder mit den Banditen" riefen Timoschenkos Unterstützer am Dienstagmorgen vor dem Gericht in Kiew.

    Isolation der Ukraine?

    Die EU und die USA hatten das Verfahren in der Ex-Sowjetrepublik als politisch motiviert kritisiert und das Land vor Isolation gewarnt. Der ukrainische Präsident Viktor Janukowitsch hingegen lehnte einen Eingriff in das Verfahren ab. Timoschenko, die Anführerin der demokratischen Orangenen Revolution von 2004, hatte ihre Unschuld beteuert. Sie sieht den Prozess gegen sich als einen inszenierten Rachefeldzug von Janukowitsch, um die prowestliche Opposition in der Ukraine auszuschalten. afp/dpa

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden