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Übergriffe in Köln: Gabriel: Kriminelle Ausländer sollen Haft im Heimatland verbüßen

Übergriffe in Köln

Gabriel: Kriminelle Ausländer sollen Haft im Heimatland verbüßen

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    Eine Woche nach den Kölner Übergriffen ist noch unklar, was genau in der Silvesternacht geschah. Die politische Debatte wird unterdessen härter.
    Eine Woche nach den Kölner Übergriffen ist noch unklar, was genau in der Silvesternacht geschah. Die politische Debatte wird unterdessen härter. Foto: Maja Hitij (dpa)

    Nach den Silvester-Übergriffen von Köln werden die Rufe nach schärferen Gesetzen laut. Laut einem Bericht der Tageszeitung "Die Welt" (Freitagsausgabe) berät der CDU-Bundesvorstand am Samstag in Mainz darüber, ob Straftaten künftig weit stärkere Auswirkungen auf Asylverfahren haben sollen. Wer zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird, solle seinen Anspruch auf Asyl verlieren, heißt es laut Zeitungsbericht im Entwurf für eine sogenannte

    Konsequentere Abschiebungen forderte der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel. "Unser Staat muss stark und handlungsfähig bleiben", begründete Gabriel in der "Bild"-Zeitung (Freitagsausgabe) seine Forderung. Zu prüfen wäre außerdem, wie der Grundsatz "Haft im Heimatland" wieder verwirklicht werden könne. "Warum sollen deutsche Steuerzahler ausländischen Kriminellen die Haftzeit bezahlen?" fragte der SPD-Chef. Die Androhung, in der Heimat hinter Gitter zu kommen, schrecke die Täter zudem weit mehr ab als eine Haftzeit im deutschen Gefängnis.

    Gruppen junger Männer hatten in der Silvesternacht vor dem Kölner Hauptbahnhof offenbar gezielt Frauen sexuell bedrängt und bestohlen. Nach Polizeiangaben hielten sich zeitweise mehr als tausend überwiegend alkoholisierte Männer vor dem Bahnhof auf. Viele mutmaßliche Täter sollen nach Berichten von Polizisten und Opfern aus dem arabisch-nordafrikanischen Raum stammen. Inwieweit sich auch Flüchtlinge darunter befanden, ist unklar.

    In einem Asylverfahren dürfen Bewerber derzeit nur dann ausgewiesen werden, wenn ihr Verhalten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Das könnte bei Sexualdelikten der Fall sein. Grundsätzlich gilt aber, dass vor einer Ausweisung ein Asylverfahren abgeschlossen und das Asylgesuch abgelehnt sein muss.

    Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte dem Magazin "Focus" laut Vorabbericht: "Wir müssen die Möglichkeit deutlich erleichtern, ausländische Rechtsbrecher so schnell wie möglich auszuweisen." Wer erhebliche Straftaten begeht, der habe das Recht verwirkt, in Deutschland aufgenommen zu werden und sollte auch abgeschoben werden können, bevor ein Asylverfahren zu Ende geführt ist. Im Moment seien die Vorschriften zu kompliziert, es müsse abgewogen werden zwischen den Interessen unseres Staates und den Schutzinteressen eines Abzuschiebenden, sagte Herrmann: "Hier muss der Schutz unserer eigenen Bevölkerung wieder deutlich im Vordergrund stehen."

    SPD-Chef Gabriel sagte, es gehe jetzt darum, alle Möglichkeiten des internationalen Rechts auszuloten, "um kriminelle Asylbewerber in ihre Heimat zurückzuschicken". Es müsse schneller und effizienter abgeschoben werden. SPD-Generalsekretärin Katarina Barley sagte im "Morgenmagazin" des ZDF, erst zu Jahresbeginn seien schärfere Bestimmungen zur Ausweisung Krimineller in Kraft getreten: "Aber wir müssen sicher prüfen, ob diese Maßnahmen ausreichen und gegebenenfalls noch verschärft werden müssen."

    Bereits am Donnerstag hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gesagt, es solle geprüft werden, ob bei Ausweisungen bereits alles getan werde, was notwendig ist, "um hier auch klare Zeichen zu setzen". Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe), ob weiterer Gesetzgebungsbedarf besteht, "schauen wir uns jetzt an". "Sollte das so sein, werde ich entsprechende Vorschläge machen," kündigte er an.

    CDU-Generalsekretär Peter Tauber stellte mit Blick auf die Abschiebung ausländischer Straftäter die Frage, ob die deutsche Justiz alle Möglichkeiten ausschöpfe. "Für Gewaltdelikte haben wir bereits eine ausreichend scharfe Gesetzgebung", sagte Tauber am Freitag im Deutschlandfunk. Diese müsse von den Gerichten allerdings auch angewandt werden. epd

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