Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Übergriffe in Köln: Angela Merkel für konsequente Abschiebung Krimineller

Übergriffe in Köln

Angela Merkel für konsequente Abschiebung Krimineller

    • |
    Angela Merkel will kriminelle Flüchtlinge konsequent abschieben.
    Angela Merkel will kriminelle Flüchtlinge konsequent abschieben. Foto: Fredrik von Erichsen (dpa)

    Nach den Übergriffen in Köln will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Abschieberegeln für kriminelle Asylbewerber verschärfen. Sie sei der Ansicht, dass Straftäter ihr Gastrecht schon früher als nach den geltenden Gesetzen verwirken würden, sagte Merkel am Freitagabend in Mainz. Auf einer Klausurtagung der CDU-Spitze dort soll unter anderem über Konsequenzen aus der Kölner Silvesternacht beraten werden.

    Merkel hatte bislang nur allgemein gefordert, die geltende Rechtslage zu überprüfen. Nun wurde sie konkreter und schloss sich entsprechenden Forderungen zur Abschiebung vor allem aus der CDU an.

    Es stelle sich die Frage, ob jemand sein Gastrecht nicht schon früher als bisher verwirke, sagte die Kanzlerin bei einer Parteiveranstaltung in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt. "Ich muss sagen, ja man verwirkt es früher", fügte sie mit Blick auf die bisherige Regeln hinzu, wonach eine Ausweisung erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu Freiheitsstrafen ab drei Jahren zwingend erfolgt.

    Wo sie die Grenze künftig ziehen will, sagte die Kanzlerin nicht. Sie ließ aber erkennen, dass diese bereits bei Straftaten wie in Köln erreicht werden solle.

    Die CDU begann am Abend ihre Vorstandsklausur in Mainz. Dabei soll eine Erklärung beschlossen werden, die massive Gesetzesverschärfungen nach den Vorfällen in Köln fordert. Flüchtlinge, die zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wurden, sollten ihr Recht auf Asyl verlieren, heißt es in einer Beschlussvorlage. Die Hürden für die Ausweisung und Abschiebung straffälliger Ausländer sollten abgesenkt werden.

    Bislang ist eine Anerkennung als Asylbewerber erst bei einer Freiheitsstrafe ab drei Jahren in Deutschland ausgeschlossen. Bei geringeren Haftstrafen ist eine Ausweisung des Asylbewerbers zwar möglich, aber nicht zwingend. Oft bestehen zudem Hindernisse für eine Abschiebung.

    Merkel fordert Aufklärung und konsequente Abschiebung

    Am Kölner Hauptbahnhof waren in der Silvesternacht zahlreiche Frauen von mutmaßlich ausländischen jungen Männern begraptscht und bestohlen worden. Merkel sprach von einem "schrecklichen Ereignis" und von "etwas Entsetzlichem".

    Sie erneuerte ihre Forderung nach umfassender Aufklärung und mahnte: "Es darf nichts verschwiegen werden." Die Kanzlerin betonte, die Übergriffe gegen Frauen und Polizisten seien "in Deutschland nicht zulässig, und wir müssen das mit aller Härte durchsetzen".

    Nach Angaben der Kanzlerin gehe es aber nicht nur um mögliche Gesetzesverschärfungen, sondern auch um die konsequente Anwendung bestehender Regeln insbesondere bei Ausweisungen von nicht-anerkannten Flüchtlingen. Wenn rund 50 Prozent der Asylanträge negativ beschieden würden, "dann erwarten die Menschen mit Recht, dass dann auch gehandelt wird".

    Unmittelbar vor Beginn der Klausur betonte Merkel in Mainz, "das, was wir als Rechtsstaat wollen" müsse "dann auch in der Praxis durchgesetzt" werden. Unionspolitiker beklagen schon länger, dass trotz der im ersten Asylpaket vereinbarten härteren Regeln nicht in allen Bundesländern abgewiesene Flüchtlinge auch wirklich in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden. afp

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden