Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

USA: Personenschutz und Pension: Das steht Trump nun zu

USA

Personenschutz und Pension: Das steht Trump nun zu

    • |
    Donald Trump zieht aus dem Weißen Haus aus - und ist dann wieder Privatmann.
    Donald Trump zieht aus dem Weißen Haus aus - und ist dann wieder Privatmann. Foto: Alex Brandon, dpa

    Es war eine sehr andere Amtsübergabe: Am Mittwoch legte der designierte US-Präsident Joe Biden in Washington seinen Amtseid ab. Seine Rede hielt Biden jedoch vor einem größtenteils virtuellen Publikum. Die amerikanische Hauptstadt, in die sonst Hunderttausende Schaulustige strömen, wurde wie ein Hochsicherheitstrakt abgeriegelt.

    Einer reiste bereits drei Stunden zuvor ab: Donald Trump zog am Mittwoch aus dem Weißen Haus aus. Seine turbulente Präsidentschaft ist damit offiziell beendet und Trump wieder Privatmann.

    Auf die Privilegien, die ein Präsident genießt, muss er allerdings nicht verzichten - es sei denn, das gegen ihn laufende Amtsenthebungsverfahren endet mit einem Erfolg.

    Diese Privilegien hat Donald Trump als Ex-Präsident

    Wie ehemalige Präsidenten nach ihrem Ausscheiden versorgt werden, ist im "Former Presidents Act" geregelt. Das Gesetz aus dem Jahr 1958 sieht vor, dass der dann ehemals mächtigste Mann der Welt Pensionszahlungen von jährlich 205.700 US-Dollar erhält. Daneben übernimmt der Staat die Krankenversicherung des Politikers sowie andere Behandlungskosten.

    Ehemalige Präsidenten bekommen außerdem ein Staatsbegräbnis und Geld, um ein eigenes Büro zu unterhalten. Zu den Privilegien für Ex-Staatschefs gehört in den USA auch ein lebenslänglicher Personenschutz für den Präsidenten, den Ehepartner und Kinder unter 16 Jahren. Wird diese Leistung nicht in Anspruch genommen, erstattet der amerikanische Staat Reise- und Sicherheitskosten in Höhe von bis zu einer Million US-Dollar jährlich.

    Wird Trump des Amtes enthoben, verfallen seine Privilegien

    Anders als vielfach in den Sozialen Medien behauptet, verliert Donald Trump allein durch das begonnene Amtsenthebungsverfahren diese Privilegien nicht. Der Anspruch auf diese Leistungen verfällt nur, wenn sowohl das Repräsentantenhaus als auch der US-Senat einer Amtsenthebung zustimmen. Erst dann würde Trump nach dem "Former Presidents Act" nicht mehr als Präsident gelten - also auch keinen Anspruch mehr auf die Privilegien eines Ex-Präsidenten haben. (schsa)

    Lesen Sie dazu auch:

    Biden zieht ins Weiße Haus: So sieht der Amtssitz von innen aus

    Liveticker zur Amtseinführung von Joe Biden in den USA

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden